Seit Mitte Dezember steht fest: Die Bundestagswahl von 2021 muss in 455 der insgesamt 2257 Berliner Wahlbezirke wiederholt werden – das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es war bei der Wahl teilweise zu Fehlern gekommen, die dort eine neue Abstimmung erfordern. Doch welche Berliner müssen – beziehungsweise dürfen – noch mal ran? Wann geht es genau los? Und wo kann man wählen gehen? Alle Infos gibt es hier:
Wann startet die Wahlwiederholung?

Die Wahlwiederholung in den 455 Berliner Wahlbezirken findet am 11. Februar statt. Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt gegenüber RBB: „Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 2. Januar verschickt.“ Wer keine Lust hat, sich zur Wahlurne zu begeben, kann wie immer auf dem Postweg wählen: „Ab dem 3. Januar können die Briefwahlunterlagen beantragt werden – wobei diese erst ab dem 8. Januar verschickt werden.“
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, hat zwei Möglichkeiten: „Sie können sie vor Ort machen. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie Ihre Unterlagen beim zuständigen Bezirksbriefwahlamt abgeben. Das ist auch eine Variante, zu der ich rate“, betont Bröchler. Man könne aber auch, ohne die Wahlunterlagen zu beantragen, ab dem 8. Januar mit Personalausweis und möglichst auch der Wahlbenachrichtigung in sein jeweiliges Bezirksamt gehen – wo sich dann auch ein mögliches Briefwahlamt befindet.
Übrigens: Auch zur Wahlwiederholung wird es wieder Wahlplakate geben. Die dürfen ab dem heutigen Dienstag in Berlin aufgehängt werden. „Zugelassene Wahlvorschläge für die Bundestagswahl in Berlin dürfen den öffentlichen Raum ab 2. Januar 2024 mit Sondergenehmigung der bezirklichen Ordnungsämter zum Zweck der Wahlwerbung nutzen“, informiert der Landeswahlleiter auf seiner Homepage.
Woher weiß man, dass man wahlberechtigt ist?
590.000 Wahlberechtigte gibt es bei der kommenden Wahlwiederholung. Woher man weiß, dass man dazugehört: Entweder man wartet auf die Wahlbenachrichtigung, die diese Woche verschickt wird. Oder: „Auf meiner Homepage gibt es die Möglichkeit, durch die Eingabe des Straßennamens zu schauen, ob im jeweiligen Wahlbezirk eine Wiederholungswahl stattfindet, und ob ich wählen darf oder nicht“, schildert der Landeswahlleiter.
Wichtig zu beachten: Wer in der Zwischenzeit umgezogen ist, muss natürlich seine alte Adresse eingeben (wo man zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2021 gemeldet war).
Welches Wahllokal ist das Richtige?

Wer seinen Stimmzettel lieber klassisch einwerfen will, statt via Briefwahl sein Votum abzugeben, muss ins Wahllokal. Aber welches ist das Richtige? Muss man automatisch in sein altes Wahllokal von 2021 gehen? „Wir werden ab dem 8. Januar eine Wahllokalsuche starten, wo deutlich wird, in welches Wahllokal ich gehen muss. Welche Wahllokale betroffen sind, das geht ja aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Da haben wir auch die entsprechenden Wahllokale benannt und die 294 Briefwahllokale, die zusätzlich bespielt werden müssen“, erklärt Bröchler.
Lohnt es sich überhaupt, wählen zu gehen?
Manch einem mag die Teilnahme an der Teilwiederholungswahl vielleicht sinnlos vorkommen. Immerhin scheint eine Auswirkung von „nur“ 590.000 Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl nicht sehr hoch zu sein. Dennoch beteuerte der Landeswahlleiter kürzlich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist wichtig, dass möglichst viele Berlinerinnen und Berliner von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Stimme abzugeben.“
Weiter warnte Bröchler: „Wenn wir eine niedrige Wahlbeteiligung bekommen, dann schadet das unserer Demokratie. Weil dann deutlich wird, dass der Gang zum Wahllokal oder auch die Briefwahl als nicht so wichtig betrachtet werden.“ Aber Wählen sei wichtig. „Wir müssen auch unter diesen erschwerten Bedingungen zeigen, dass wir für unsere Demokratie stehen.“
Außerdem ergänzte er: „Für uns als Bundesland ist eine akzeptable Wahlbeteiligung wichtig, aber auch im Blick auf den Bund in einem Wahljahr, in dem wir noch drei Landtagswahlen haben werden. Da ist die Frage, welches Signal geht von Berlin aus. Daraus erwächst in besonderem Maß eine Verantwortung.“
Bröchler hoffe auf eine Wahlbeteiligung von mindestens 60 Prozent.
Wie werde ich Wahlhelfer?
Können die Berliner auch bei der Wiederholungswahl wieder mithelfen? Ja, sie werden sogar dringend gebraucht: „Wir gehen insgesamt von rund 8000 Wahlhelfenden aus“, so der Landeswahlleiter gegenüber RBB. Zwischen sieben und neun Personen seien pro Wahllokal vorgesehen. „Wer sich als Wahlhelfer bewerben möchte, kann das tun, sofern er das 18. Lebensjahr erreicht hat und deutscher Staatsbürger ist.“ Interessierte können sich unter diesem Link bewerben.
Als kleinen Anreiz gibt es für Wahlhelfer eine Entschädigung – wobei sie dieses Mal etwas mager ausfällt. „Im Unterschied zur Wiederholungswahl 2023 – da hatten wir bis zu 240 Euro – sind es diesmal bis zu 120 Euro plus Geld für die Teilnahme an den Schulungen. 100 Euro erhalten Wahlhelfende, die bei der Briefwahlauszählung mitwirken“, schildert Bröchler. „Für diejenigen, die jetzt enttäuscht sind, dass es die 240 Euro nicht mehr gibt: Zum einen war das eine Summe, die wir festgelegt haben aus der spezifischen Situation nach der 2021er-Wahl. Und zum anderen liegen wir mit den 120 Euro im Bundesschnitt immer noch ganz weit vorne“, versichert der Politikwissenschaftler. ■