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Berlin plant den Hundeführerschein für alle!

Justizsenatorin Felor Badenberg prüft, wie man am besten Rasselisten abschaffen kann. Denn meist sind die Halter auffälliger Hunde das Problem und nicht der Hund.

Author - Stefanie Hildebrandt
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Zwei Spitzwelpen werden an der Leine ausgeführt. Unprofessionellem Umgang mit Hunden soll mit einem Sachkundenachweis vorgebeugt werden.
Zwei Spitzwelpen werden an der Leine ausgeführt. Unprofessionellem Umgang mit Hunden soll mit einem Sachkundenachweis vorgebeugt werden.Imago /Futureimage

Sich einfach einen Hund anzuschaffen, soll nach den Plänen der schwarz-roten Koalition in Berlin nicht mehr einfach so möglich sein, das berichtet der Tagesspiegel. Stattdessen sollen alle Hundehalter verpflichtend einen Hundeführerschein und eine praktische Prüfung absolvieren müssen. Vorbild ist der Hundeführerschein, der in Niedersachsen längst verpflichtend ist.

Auch wenn die Überlegungen in der Justizverwaltung noch ganz am Anfang stehen, sucht man in Berlin nach einer Lösung, die Rasseliste gefährlicher Hund abzuschaffen. Das wurde so im Koalitionsvertrag vereinbart.

Rasselisten sollen in Berlin abgeschafft werden

Auf der Rasseliste stehen jetzt noch der Pitbull-Terrier, der American Staffordshire-Terrier, der Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rasse. Sie werden auch als Listenhunde bezeichnet. Bisher muss man nur Listenhunde  beim Amt anmelden und ein Führungszeugnis vorlegen. Auch muss eine Sachkundeprüfung bestanden werden, der Hund muss einem Wesenstest unterzogen werden.

Doch in der Praxis kommen die wenigsten Beißattacken von diesen Hunden. Vielmehr werden Halter, die sich nicht artgerecht mit ihren Tieren beschäftigen und mit der Erziehung überfordert sind, als Problem ausgemacht. Die Liste gilt als nicht mehr zeitgemäß, die Vorgaben schwer einzuhalten. Daher sollen nun alle Hundehalter belegen, dass sie in der Lage sind einen Hund zu halten, ohne dass er zur Gefahr für andere Menschen wird.

Ein sogenannter Listenhund: Der weiß-schwarze Staffordshire-Mischling Diva. Acht Jahre musste die Hündin Diva auf ein neues Zuhause warten, nun ist sie bei einer Familie in Brandenburg eingezogen.
Ein sogenannter Listenhund: Der weiß-schwarze Staffordshire-Mischling Diva. Acht Jahre musste die Hündin Diva auf ein neues Zuhause warten, nun ist sie bei einer Familie in Brandenburg eingezogen.Clara Rechenberg/Tierheim Berlin/dpa

„Mehrere Bundesländer haben inzwischen ihre Rasselisten abgeschafft, die Einstufung als gefährlicher Hund erfolgt individuell“, sagt Justizsenatorin Felor Badenberg dem Tagesspiegel.

In Berlin prüft die Justizverwaltung nun, „ob die Abschaffung der Rasseliste unter begleitenden Maßnahmen zu mehr Tierwohl bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung führen kann“, so Badenberg.

Sachkundenachweis: Vorbild Niedersachsen

„Als begleitende Maßnahmen denken wir über die Einführung eines verpflichtenden Sachkundennachweises für alle Hundehalter nach“, sagte Badenberg dem Tagesspiegel. Das Modell sei angelehnt an die Regelungen in Niedersachsen.  Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich, denn es setzt vor allem an der Schulung des Halters an.

So funktioniert der Hundeführerschein in Niedersachsen: Jeder Hundehalter in Niedersachsen muss seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. (Kosten 14,50 bis 23,50 Euro). Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist in Niedersachsen außerdem elektronisch mit einem Chip zu kennzeichnen.

Eine theoretische Prüfung müssen Halter noch bevor der Hund angeschafft wird ablegen. Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Beide Prüfungen kosten jeweils ab 40 Euro. Beispielfragen sind hier veröffentlicht.

So müssen Halter etwa beantworten, welche Bedürfnisse des Hundes bei tiergerechter Haltung täglich ausreichend erfüllt werden müssen, es gibt Fragen zur Fütterung, Jagdverhalten. Radausflügen, Sozialverhalten, Leinenführung, Erziehung und Rechtsvorschriften.

Ziel ist es, dass der Halter den Hund so kontrollieren kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Dabei müssen nicht alle Familienmitglieder eine Sachkundeprüfung ablegen, sondern nur der Halter des Hundes. Ausnahmen gelten für diejenigen Hundehalter, die nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben. In Niedersachsen nehmen anerkannte Prüfer, auch in Hundeschulen, die Sachkundeprüfung ab. Zur Vorbereitung kann man einen Kurs besuchen, muss es aber nicht.

In Berlin werde aktuell noch geprüft, welchen Mehraufwand an Geld und Personal für eine Einführung des Hundeführerscheins für alle nötig werde, so die Justizsenatorin. ■