Der Berliner Senat hat still und leise eine Entscheidung getroffen, die Tausende Kleingärtner in der Hauptstadt direkt betrifft. Wer künftig eine neue Parzelle auf landeseigenem Grund bekommt – oder seinen Garten weiterverpachtet –, erhält deutlich weniger Fläche als bisher. Die überarbeiteten Verwaltungsvorschriften für Berliner Kleingärten sind schon beschlossene Sache, und sie markieren einen echten Bruch mit der bisherigen Praxis.
Senat senkt Standardgröße auf 250 Quadratmeter
Der entscheidende Punkt: Die neue Standardgröße für Parzellen auf landeseigenen Grundstücken sinkt von bisher 400 auf künftig 250 Quadratmeter – ein Rückgang um fast 40 Prozent. Gültig ist das für alle neu angelegten Kleingärten sowie bei jedem Wechsel des Unterpächters.

Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Parzellen bis zu 300 Quadratmetern noch zulässig. Die alten Verwaltungsvorschriften stammen aus dem Jahr 2009, die neuen Regeln ersetzen sie vollständig. Neben der Flächenfrage passt der Senat auch das erlaubte Verhältnis von Bebauung zu Gartenfläche an sowie Vorgaben zu Klimaschutz, Umweltauflagen und Gartennutzung. Konkrete technische Einzelwerte nennt die Senatsmitteilung dazu allerdings nicht.
Senat will mit kleineren Parzellen mehr Berlinern Zugang ermöglichen
Die Begründung des Senats klingt zunächst nachvollziehbar. Senatorin Ute Bonde, zuständig für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, betont, dass Kleingärten weit mehr seien als bloße Freizeitflächen – sie stünden für Erholung, Naturerleben und gelebte Nachbarschaft.
Kleinere Parzellen, so die Logik dahinter, sollen schlicht mehr Menschen eine Chance auf einen eigenen Garten geben. Wer auf der Warteliste steht – und in Berlin sind das viele –, könnte theoretisch schneller zum Zug kommen, wenn die vorhandene Fläche auf mehr Pächter aufgeteilt wird.

Doch die Rechnung hat einen Haken, den viele Bestandspächter längst spüren. Wer bereits eine größere Parzelle bewirtschaftet, Beete angelegt, Obstbäume gepflanzt und Geld in die Infrastruktur gesteckt hat, steht nun unter Druck. Zwar greift die neue Regelung beim laufenden Pachtvertrag nicht sofort, wohl aber beim nächsten Pächterwechsel. Das kann bei älteren Pächtern bedeuten: Wer nach Jahren aufgibt, hinterlässt seinem Nachfolger unter Umständen eine verkleinerte Parzelle.
Was die neuen Kleingarten-Regeln für bestehende Pächter konkret bedeuten
Für aktuelle Pächter gilt: Solange der Vertrag läuft, ändert sich zunächst nichts. Die Verkleinerung greift nicht rückwirkend in bestehende Pachtverhältnisse ein. Wer aber eine Parzelle neu übernimmt oder auf einem frisch erschlossenen Gelände einzieht, bekommt die neue Standardgröße.
Unklar bleibt, wie der Senat mit größeren Parzellen umgeht, die bei einem Pächterwechsel formal geteilt werden müssten – dazu schweigt die Mitteilung. Ebenso offen ist, an wie vielen Standorten die neuen Regeln in der Praxis tatsächlich greifen werden, denn konkrete Standorte oder Flächenzahlen nennt der Senat nicht.



