Gefährliche Situation

Bei Einsturz von Haus in Schöneberg droht Mietern Obdachlosigkeit

Ein Haus in Berlin-Schöneberg musste wegen Einsturzgefahr geräumt werden. Falls das Objekt tatsächlich zusammenfallen oder abgerissen würde, sieht es für die Mieter schlecht aus.

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An der Fassade des Wohnhauses in Schöneberg sind große Risse aufgetreten.
An der Fassade des Wohnhauses in Schöneberg sind große Risse aufgetreten.Stephanie Pilick/dpa

Es ist eine Horrorvorstellung für jeden Mieter: Plötzlich ist das eigene Haus einsturzgefährdet, darf nicht mehr betreten werden. Genau so erging es vergangene Woche Mietern eines Hauses in der Grunewaldstraße in Berlin-Schöneberg. Doch nun droht ihnen bereits das nächste Problem.

Nach Angaben der Feuerwehr vom Mittwochabend ist das Gebäude, das in der Grunewaldstraße auf Privatgelände steht, vom Einsturz bedroht. Die Suche nach den Ursachen für die Rissbildung werde fortgesetzt, sagte ein Sprecher des Hauseigentümers Heimstaden Germany am Donnerstag. Bisher gebe es dazu noch keine Ergebnisse. Die Statiker seien Donnerstagnachmittag noch vor Ort gewesen. Nach Angaben des Bezirksamts müsse zunächst deren Einschätzung abgewartet werden. Von ihr hänge auch ab, wie lange die Grunewaldstraße gesperrt bleibe.

Mieter stünden bei Einsturz des Hauses möglicherweise auf der Straße

Die Mieter konnten bisher nicht in ihre Wohnungen zurück. Sie hätten bei Freunden oder Verwandten übernachtet, sagte der Heimstaden-Sprecher. Für sie gilt weiter, dass sie ihre Wohnungen vorerst nicht benutzen können. Mehrere Mieter hätten sich inzwischen gemeldet und um Hilfe bei der weiteren Unterbringung gebeten.

Doch nun kommt schon die nächste Hiobsbotschaft. Denn sollte das Haus tatsächlich einstürzen oder abgerissen werden, stünden die Mieter praktisch auf der Straße. Sie seien dann nicht länger geschützt. „In diesem Fall müsste der Vermieter das Objekt und die Wohnungen weder neu errichten noch den Betroffenen einen neuen Mietvertrag für eine gleichwertige Wohnung anbieten“, erklärte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins in einem Interview mit rbb24. 

Lediglich bis zur eigentlichen Beseitigung des Objektes müsse der Vermieter Ersatzunterkünfte stellen - und das auch nur wenn der Vermieter den Mangel zu verschulden hat. Dafür gibt es Anzeichen, denn laut Berichten soll der Eigentümer nicht umgehend auf Hinweise von Mietern zu Rissen in der Fassade des Hauses reagiert haben. Zudem entfalle auch die Mietzahlung für die Mieter, da sie ihre Wohnungen nicht nutzen können. 

Offen, ob Gebäude gerettet werden kann

Ob das Gebäude jedoch gerettet werden kann, ist derzeit noch völlig offen. Mit der angeordneten Räumung und Absperrung sei zunächst eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet worden, so das Bezirksamt. Das Gebäude instand zu setzen und die Verkehrssicherheit wieder zu gewährleisten, sei Aufgabe des Eigentümers, so das Bezirksamt. „Zunächst muss geklärt werden, wie die akute Einsturzgefahr abgewehrt werden kann.“

Die Bauaufsicht halte engen Kontakt zum Eigentümer und den von ihm beauftragten Sachverständigen. „Solange vonseiten des Eigentümers die notwendigen Maßnahmen mit der gebotenen Eile veranlasst werden, besteht kein Grund für ein bauaufsichtliches Einschreiten.“