In jeder Hauptstadt auf der Welt wird gerne Flagge gezeigt. So ist es auch in Berlin. An den Regierungsgebäuden, an Rathäusern, Behörden und landeseigenen Behörden kann man überall Fahnen wehen sehen. Doch wer darf überhaupt sein Gebäude beflaggen – und wie sieht das vor allem an Schulen aus. Der Pankower CDU-Abgeordnete Lars Bocian wollte dies nun ganz genau wissen und fragte bei der Senatsinnenverwaltung nach.
Dem bildungspolitischen Sprecher der Berliner Christdemokraten ging es bei seiner Anfrage vor allem um die Beflaggung an Schulen. Dass dort an bestimmten Tagen die Europa-, National- und Berlin-Fahne gehisst werden, ist für den Politiker ganz wichtig.
„Die Flaggen repräsentieren unsere Werte und den gemeinsamen Willen zur Demokratie, zur Zusammenarbeit in Europa und das Bekenntnis zum Grundgesetz“, schreibt Bocian auf seiner Internetseite. „Gerade in Zeiten von Krieg und Aggression und dem Erstarken rechter Parteien in Europa ist dieses Zeichen für unsere Demokratie wichtig.“

Daher möchte der CDU-Politiker, dass an den Berliner Schulen ständig die Fahne wehen und nicht nur an bestimmten Tagen. Doch geht das überhaupt?
Zunächst ist das Hissen von Fahnen an Schulen kein Problem, macht die Innenverwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage des CDU-Mannes klar: „Die Beflaggungsverordnung … regelt die Beflaggung aller Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts genutzt werden. Sie ist also auch für die staatlichen Schulen verbindlich.“
Aber mit einer Einschränkung: Für ein ordnungsgemäßes Beflaggen müssen an den Schulen auch die erforderlichen Flaggenmasten vorhanden sein, schiebt die Innenverwaltung nach.
Wann man in Berlin Flagge zeigen kann: Hier kommt die kleine Flaggenkunde

Dank der Anfrage des CDU-Bildungspolitikers bekommen wir nun mit der Antwort der Senatsbehörde auch eine kleine Lektion in Flaggenkunde erteilt. Vor allem, wer nun entscheidet, wann und wie man in Berlin Flagge zeigen darf.
Wir erfahren, dass die für Inneres zuständige Senatsverwaltung hoheitliche Beflaggung (Europa, Bund, Berlin) und auch eine Trauerbeflaggung anordnen kann. Die Behörde gibt auch die Zustimmung zu einer ausnahmsweise nicht-hoheitlichen Beflaggung oder eine mit anderen hoheitlichen Flaggen (Staatsbesuch, Sportereignisse).
Und: Für das Hissen der Fahnen gibt es sogar Pflichttermine. Die findet man in einem Beflaggungskalender, den es wirklich gibt.

An diesen Tagen muss in Berlin Flagge gezeigt werden
Darin stehen folgende Beflaggungstage: 27. Januar (Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus), 8. März (Frauentag), 18. März (der Jahrestag der Märzrevolution von 1848), 1. Mai, 8. Mai (Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa), 9. Mai (Europatag), 23. Mai (Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes), 17. Juni (Gedenken an den DDR-Volksaufstand 1953), 20. Juni (am Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung), 20. Juli (Gedenken an den Widerstand gegen die NS-Gewaltherrschaft am 20. Juli 1944), 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) und 9. November (Jahrestag der Novemberrevolution und Ausrufung der Republik, der Novemberpogrome und des Berliner Mauerfalls).
Eine verpflichtende Trauerbeflaggung ist am 27. Januar und für den Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) festgelegt. Ansonsten werden Fahnen an Wahltagen gehisst.