Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Palliativarzt eines Pflegediensts wegen 15-fachen Mordes an Patientinnen und Patienten erhoben. Die Staatsanwaltschaft sieht nach monatelangen Ermittlungen niedrige Beweggründe und Heimtücke als Mordmerkmal. Zunächst hatte sie „Mordlust“ als Hintergrund für die Taten genannt.
Leichen wurden ausgegraben
Der 40-Jährige soll zwischen September 2021 und Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männer getötet und anschließend teils in deren Wohnung Feuer gelegt haben, um seine Taten zu verdecken, wie die Behörde am Mittwoch in der Bundeshauptstadt mitteilte.
Die Opfer waren demnach zwischen 25 und 94 Jahre alt. Die Zahl könnte sich weiter erhöhen, weil die Ermittlungen andauern und weitere Patienten-Akten ausgewertet werden.
Berliner Palliativarzt in 15 Mordfällen angeklagt
Zur Begehung der Taten soll der Mann seinen Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung jeweils ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Muskelrelaxans verabreicht haben. Letzteres soll zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und so innerhalb weniger Minuten zum Atemstillstand und Tod geführt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen aus. Sie strebt neben einer Verurteilung die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung und die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots an. Der Mann sitzt seit August 2024 in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen äußerte er sich nicht.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch die Brände, die der Mediziner gelegt haben soll, um die Tötungen zu verdecken. Die Polizei ermittelte wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Dabei geriet zunehmend der Arzt in den Fokus. Dazu beigetragen haben laut Staatsanwaltschaft Hinweise des Pflegedienstes, für den der Beschuldigte gearbeitet hatte.
Palliativärzte begleiten schwerstkranke Menschen, um deren Schmerzen zu lindern. Die betroffenen Patienten befanden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt nicht in einer akuten Sterbephase. ■