Jeder, der öfter als Fußgänger unterwegs ist, kennt das Problem: Plötzlich wird der Fußweg enger, weil sich ein besonders dreister Gehweg-Parker breitgemacht hat, mit dem Auto ein Stück auf dem Weg steht. Gegen dieses Phänomen im Verkehr, das es auch in Berlin immer wieder gibt, will der Verkehrsclub Deutschland jetzt vorgehen – und ruft eine Melde-Seite ins Leben. Bürger, die Gehweg-Parker entdecken, sollen sie verpfeifen!
Parken auf Gehwegen: Fußgänger sollen entsprechende Stellen melden
Der Gehweg sei für Menschen da, nicht für Autos, sagte Michael Müller-Görnert, der verkehrspolitische Sprecher des VCD, in einem Interview. Allerdings werde das Parken auf Gehwegen nicht geahndet. Dagegen will der Verband etwas tun: Er rief ein Online-Meldesystem ins Leben, mit dem auf das Problem aufmerksam gemacht werden soll.
Wie es funktioniert? Im Netz sollen Fußgängerinnen und Fußgänger die Orte melden, an denen Fußgänger und vor allem Menschen mit Rollstuhl, Gehhilfen oder Kinderwagen behindert werden. Die Meldungen werden dann in einer Online-Karte eingetragen. Den entsprechenden Autofahrern geht es aber nicht an den Kragen – zumindest nicht sofort. Ziel ist es eher, die Ergebnisse den Kommunen vorzulegen, damit die nötigen Schritte eingeleitet werden. Sind die Meldungen Anstoß für breitere Kontrollen und ein konsequenteres Vorgehen der Behörden, könnte es mit dem Parken auf Gehwegen für Autofahrer schwierig werden.
Hinweise sollen Probleme mit Gehweg-Parkern sichtbar machen
„Mit den gesammelten Erkenntnissen schaffen wir eine starke Grundlage, um Missstände sichtbar zu machen und politische Veränderungen anzustoßen“, sagt Müller-Görnert. „Denn freie und sichere Gehwege sollten selbstverständlich sein – für Kinder, Ältere, Rollstuhlfahrer und alle, die zu Fuß unterwegs sind.“ Die Aktion unterstütze auch zentrale Ziele der Verkehrswende.

Online-Formluar sammelt Daten von zugeparkten Gehwegen
Im Online-Formular, das Betroffene ausfüllen können, heißt es: „Ich und/oder meine Angehörigen sind häufig als Fußgänger (auch mit Rollstuhl, Gehhilfe, Blindenstock oder Kinderwagen) auf Gehwegen unterwegs, die regelmäßig und über einen längeren Straßenabschnitt von parkenden Autos stark verengt werden (sogenanntes aufgesetztes Parken). Die Restgehwegbreite beträgt durch die parkenden Autos unter 1,80 m.“ Dann müssen erst persönliche Daten sowie Adressdaten der jeweiligen Straßenabschnitte eingegeben werden.