Berlin brutal

Acht Jahre Knast für eine Mutter, die ihr Baby totquälte

Sada war das dritte Kind von Favour B., die 2014 von Nigeria nach Deutschland gekommen war. Sie lebte mit dem Baby in einer Gemeinschaftsunterkunft für Frauen.

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Kleine Kinder werden nicht selten von ihren Eltern misshandelt (Symbolfoto).
Kleine Kinder werden nicht selten von ihren Eltern misshandelt (Symbolfoto).McPhoto/imago

Sie misshandelte ihr Baby massiv, ließ es dann „verkümmern“ – davon waren die Richter überzeugt. Wegen Totschlags erhielt Favour B. (26) acht Jahre Haft.

Die Mutter aus Nigeria regungslos. Sie hatte einen einzigen Fall von Gewalt zugegeben – „geschüttelt, weil das Kind anhaltend schrie, die Nerven gingen durch“. Sie habe dem Baby aber nicht den Schädel eingeschlagen.

Die Berliner Richter sahen es anders: „Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen, das Kind wurde über einen längeren Zeitraum misshandelt – ein mehraktiges Geschehen“.

Die Mutter wohnte im Frauenheim

Am 12. Mai 2022 lag die kleine Sada (Name geändert) bewusstlos im Bettchen. In einem Krankenhaus kämpften dann Ärzte um das Leben des Mädchens. Doch jede Hilfe kam zu spät.

Sada war das dritte Kind von Favour B., die 2014 von Nigeria nach Deutschland gekommen war. Sie lebte zuletzt mit dem Baby und den Kleinkindern (damals 3 und 4) in einer Gemeinschaftsunterkunft für Frauen in Berlin-Lichtenrade. Doch die Finanzierung war unklar, denn Favour B. hatte lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für Mecklenburg-Vorpommern.

Baby wurde von Mutter bewusst vernachlässigt

Die ersten Kinder waren Wunschkinder. Sada aber nicht. Als das Mädchen etwa sechs Wochen alt war, kam es laut Urteil zu einem ersten schlimmen Übergriff: „Das Kind schreit, es wird mehrfach ganz massiv geschüttelt und mit dem Kopf gegen einen Gegenstand geschlagen.“

Bruch am Schädelknochen, Schütteltrauma, ein Schädel-Hirn-Trauma, Einblutung im Sehnerv stellten Ärzte später fest. Auch Verletzungen an den Händchen, eine Brandwunde am Zeh.

Die Mutter sei nicht zum Arzt gegangen mit dem Kind, habe es vernachlässigt, erneut misshandelt, so das Gericht. Sie habe den Tod billigend in Kauf genommen. Eine gewisse Überforderung wurde im Strafmaß berücksichtigt. Das Urteil fiel härter aus als vom Staatsanwalt mit sechs Jahren Haft gefordert.