Alle vertrauten ihr

34 Betrügereien und ein Todesfall: Buchhalterin zockt 183.800 Euro ab

Erst ihr neuer Chef kam ihr auf die Schliche: Berliner Gericht verurteilt die diebische Angestellte.

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Die Angeklagte Claudia B. (53) war die Angestellte in der Verwaltung eines großen Berliner Entsorgungsunternehmens.
Die Angeklagte Claudia B. (53) war die Angestellte in der Verwaltung eines großen Berliner Entsorgungsunternehmens.Pressefoto Wagner

Die Buchhalterin, ihr frei erfundener Krimi und ein Urteil: Mit Zahlungs-Masche „eigene Tasche“ zockte sie 183.800 Euro ab. Sie galt als „Perle“: Claudia B. (53) war 20 Jahre in der Verwaltung einer Entsorgungsfirma. Ein leitender Angestellter: „Viele haben ihr blind vertraut, bis in die Firmenspitze genoss sie hohes Ansehen.“

Und nutzte es aus. Ab Oktober 2020 griff sie laut Anklage gierig in die Kassen, zweigte Bargeld ab, das auf Geschäftskonten eingezahlt werden sollte. Beträge zwischen 250 Euro und 10.000 Euro – insgesamt 183.800 Euro in fünfeinhalb Monaten.

Erpressung durch kolumbianische Bande: Claudia B. (53) erzählt vor Gericht wilde Räuberpistole

Die Buchhalterin vor Gericht mit einer abenteuerlichen Erpressungsstory und einem Todesfall: „Als ich feststellte, dass Geld fehlte, sagte mein damaliger Chef, dass er von einer kolumbianischen Bande bedroht und erpresst werde.“ Dann sei ihr Boss gestorben – „da bekam ich Anrufe“.

Sie schilderte sich als hilflos und verzweifelt: „Ich fiel in Schockstarre.“ Falsche Geldboten hätten sich angekündigt – „aus Angst um mich und meine Familie übergab ich Geld“.

34 Mal verschwand Bargeld. Der neue Chef brauchte keine drei Wochen, um die Differenzen festzustellen. Im April 2021 die fristlose Entlassung der einstigen „Perle“.

Die Frau in ihrer ersten Version: „Ich habe keinen einzigen Cent für mich genommen. Ich führe kein Leben auf großem Fuß.“ Sie legte vor der Richterin groß auf: „Ich hätte zur Polizei gehen sollen. Ich habe Freunde und Kollegen verloren.“

Die Richterin: „Sie nutzte ihre Stellung aus, mangelnde Kontrolle machte es ihr leicht“

Angeklagte dürfen – anders als Zeugen – vor Gericht straffrei lügen, bis sich die Balken biegen. Mit ihrer angeblichen Erpressung aber kam die Frau bei Staatsanwalt und Gericht nicht durch. Ausgewertete Kontoauszüge sprachen gegen die Zahlen-Expertin.

Ein knappes Geständnis am zweiten Prozesstag über ihren Anwalt: „Die Vorwürfe treffen zu.“ Doch wieso-weshalb-warum-für-wen sie das alles gemacht hat, sagte die Buchhalterin nicht. Auch nicht, was mit dem Geld geschah.

Die Richterin: „Sie nutzte ihre Stellung aus, mangelnde Kontrolle machte es ihr leicht.“ Urteil: Wegen Untreue zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie Einziehung der erlangten 183.800 Euro. ■