Carsharing in Berlin ist eine gute Sache. Eigentlich. Denn eigentlich ist es auch ein Problem. Zu fast 1,5 Millionen Kfz kommen noch einmal 10.000 Carsharing-Wagen dazu. Sie verstopfen ebenfalls Straßen und Parkplätze. Und nicht nur das: Sie parken seit 2023 unter bestimmten Bedingungen für die Hälfte der normalen Gebühren. Diese Regelung hat der Senat jetzt noch einmal verlängert. Ist das fair?
Vier Euro die Stunde muss zahlen, wer sein Auto auf einem Parkplatz in der City abstellt. Fast überall ist das so. Das gilt nicht für die Besitzer von stationslosen Carsharing-Firmen wie Miles & Co. Sie zahlen weniger. Wenn es sich um E-Carsharing-Fahrzeuge handelt, sogar nur die Hälfte der Parkgebühren, wie weiter unten erklärt wird. Die Idee dahinter leuchtet ein: Je mehr Mietwagen für Kurzstrecken in der Stadt herumcruisen, desto weniger brauchen die Leute ein eigenes Auto.
Um das zu schaffen, wollte der Berliner Senat Mietwagenfirmen mit günstigen Parkgebühren locken. Inzwischen merkt man aber: Die Zulassungszahlen von Pkw (!) in Berlin sind zwar leicht gesunken, aber nicht in den Keller gerutscht, und der Autoverkehr in der City nimmt merklich zu – durch Lieferanten, aber auch durch Mietwagenflotten bedingt, die sich in der Innenstadt tummeln. Trotzdem bekommen Carsharing-Unternehmen weiter den Park-Rabatt.
Eben erst verlängerte der Berliner Senat die Rabattaktion, die bis zum 30. Juni 2025 befristet ist, bis Dezember 2026. In seiner Meldung dazu schreibt der Senat: „Carsharing wird als wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Mobilitätswende durch eine Parkgebührenermäßigung gefördert, sofern die Teilnahme am elektronischen Parkraummanagementsystem (sogenanntes Handy-Parken) erfolgt.“
Mit den günstigen Parkgebühren fördert das Land Berlin das Carsharing
Und, jetzt kommt’s: „Darüber hinaus wird der Einsatz von elektrisch betriebenen stationslosen Carsharing-Fahrzeugen (mit einem E-Kennzeichen) aufgrund ihrer klima- und umweltfreundlichen Gesamtbilanz durch zusätzliche Halbierung der Parkgebühren besonders gefördert.“

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (CDU), begründet die Entscheidung für die Verlängerung so: „Carsharing stellt individuelle Mobilität genau dann zur Verfügung, wenn sie benötigt wird. So müssen weniger Berlinerinnen und Berliner eigene Autos bereithalten, die oft ungenutzt am Straßenrand stehen. Mit den geringeren Parkgebühren fördert das Land Berlin weiterhin die klimafreundliche Mobilität des Carsharings.“
Für private E-Auto-Besitzer gilt diese Regelung natürlich nicht. Sie müssen den vollen Parkpreis abdrücken. Wirklich fair ist das nicht.
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