Sie rasen den Kurfürstendamm rauf und runter und sind Hunderte Meter weit zu hören: Raser mit eigenen Protzkarren oder Mietwagen, die sich Autorennen liefern. Wenn sie ihre Motoren aufheulen lassen, sollen sich alle beeindruckt zeigen – doch die meisten Berliner rollen nur mit den Augen. Diese Autorennen sind nicht nur nervig, sondern auch total gefährlich und illegal. Ein neues Gesetz soll nun den Kampf gegen die Raser erleichtern.
Berlin zieht die Zügel an
Der Kampf gegen illegale Straßenrennen bekommt neuen Auftrieb – und Berlin geht dabei voran. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) stellt sich klar hinter einen Gesetzesantrag des Landes, der die Einziehung von Fahrzeugen erleichtern soll, die für illegale Rennen missbraucht wurden. Bislang scheiterten solche Maßnahmen oft daran, dass die Täter mit gemieteten Autos unterwegs waren.

Genau hier soll sich nun etwas ändern: Die Bundesländer werden dazu aufgerufen, den Antrag am 6. März im Bundesrat zu unterstützen. Der Druck steigt, denn die Behörden sehen sich immer häufiger mit Fahrern konfrontiert, die für ihren Kick keinerlei Grenzen kennen.
„Der Rechtsstaat darf hier nicht wegsehen“
Für den DVR ist die Botschaft eindeutig: Schluss mit falscher Rücksicht. „Illegale Kraftfahrzeugrennen sind die wohl rücksichtsloseste Form von Egoismus im Straßenverkehr“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Wer für den eigenen Adrenalinkick oder aus Profitgier das Leben unbeteiligter Menschen aufs Spiel setzt, dem scheint nichts heilig zu sein – außer seinem Auto.“
„Der Rechtsstaat darf hier nicht wegsehen, sondern muss konsequent handeln. Bei dieser kriminellen Klientel ist Abschreckung die beste Prävention – und der Verlust teurer Fahrzeuge eine notwendige Sanktion.“
Vermieter stärker in der Pflicht
Bisher erlaubt das Strafrecht zwar die Einziehung von Fahrzeugen, doch ausgerechnet bei Mietwagen hakt es regelmäßig. Oft ließ sich den Vermietern kein schuldhaftes Verhalten nachweisen. Das ist ein Problem, das die neue Regelung beseitigen soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verschuldensmaßstab bei bestimmten Delikten zu verschärfen.

Damit würden die Strafverfolgungsbehörden künftig deutlich leichter belegen können, dass ein Vermieter fahrlässig gehandelt hat, wenn sein Fahrzeug für illegale Rennen genutzt wurde. Das könnte bedeuten, dass künftig auch Mietwagen konsequent eingezogen werden.
Mehr Rückhalt für die Ermittler
Für die Behörden wäre das ein längst überfälliger Schritt. „Mit dem Gesetz würden Strafverfolgungsbehörden dringend notwendige Handlungsspielräume erhalten, um illegale Straßenrennen noch wirksamer zu verhindern“, sagt Wirsch.
Gleichzeitig träfe die Verschärfung auch Anbieter, die durch besonders leistungsstarke Mietfahrzeuge ein Geschäftsmodell aufgebaut haben, das immer wieder mit der Raserszene in Verbindung gebracht wird. „Auch das Geschäftsmodell mancher Vermieter, hochmotorisierte Fahrzeuge zu vermieten, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie für illegale Straßenrennen genutzt werden, würde damit erschwert.“
37 Verkehrstote in Berlin in einem Jahr
Auf einer Pressekonferenz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Polizei Berlin wurde soeben die Verkehrssicherheitslage Berlin für das Jahr 2025 vorgestellt.
Die Bilanz ist bitter: Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 verzeichnete die Polizei Berlin 137.373 Verkehrsunfälle und somit 4.009 Unfälle mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2025 wurden von 17.005 Verunglückten 1.840 Personen schwer verletzt und 37 Personen getötet.

Nicht angepasste Geschwindigkeit (2.704 Fälle) steht in der Rangfolge der Hauptunfallursachen in Berlin auf Platz drei. Diese Statistik zeigt deutlich, wie wichtig der neue Gesetzesentwurf für Berlin wäre.



