Das sind Ihre Rechte

Weihnachtsgeschenk umtauschen? Wie es geht und wann es nicht klappt

Ob man ein Weihnachtsgeschenk, das nicht gefällt oder passt, umtauschen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. KURIER klärt auf.

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Das Weihnachtsgeschenk gefällt nicht? Umtauschen ist trotzdem nicht immer möglich.
Das Weihnachtsgeschenk gefällt nicht? Umtauschen ist trotzdem nicht immer möglich.Westend61/imago

Über 77 Prozent der Deutschen haben schon einmal ein Weihnachtsgeschenk bekommen, das ihnen nicht gefallen hat. Das ergab eine Umfrage von Financescout24. Rund 41 Prozent haben sich etwas anderes gewünscht. 31 Prozent waren unzufrieden, da die schenkende Person hätte wissen müssen, dass das Geschenk unpassend ist. Und nun? Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen? KURIER verrät, was Sie dazu wissen müssen.

Passt nicht, gefällt nicht, bereits vorhanden – Gründe für einen Umtausch von Weihnachtsgeschenken gibt es viele. Worauf es hier ankommt, ist jedoch nicht das Warum, sondern wann und wo die Geschenke gekauft wurden.

„Ein häufiger Irrglaube besteht darin, zu denken, dass man alles im Geschäft umtauschen kann“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „So ein pauschales Recht auf Umtausch gibt es aber schlichtweg nicht. Bei Bestellungen in Onlineshops verhält es sich hingegen anders.“

Kann man ein Weihnachtsgeschenk umtauschen, das im lokalen Handel gekauft wurde?

Wurde ein Weihnachtsgeschenk im lokalen Handel – etwa der Drogerie um die Ecke oder beim Buchhändler des Vertrauen – gekauft, gibt es nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Vielmehr sind Kunden auf das freiwillige Entgegenkommen der Verkäufer angewiesen.

Der Umtausch kann komplett abgelehnt oder statt der Auszahlung des Kaufbetrages nur ein Gutschein ausgestellt werden.

Kann man ein Weihnachtsgeschenk umtauschen, das online gekauft wurde?

Wurde das Geschenk im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Dort können viele geschlossene Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen werden. Dabei ist es egal, ob Farbe, Größe oder andere Eigenschaften der Ware nicht gefallen. Wichtig ist, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist.

Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte versiegelte Waren wie Video-/Tonträger oder Kosmetik, wenn das Siegel gebrochen wurde oder für Produkte, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden wie beispielsweise selbst gestaltete Fotokalender.

Weihnachtsgeschenke umtauschen? Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Weihnachtsgeschenke umtauschen? Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.Rolf Vennenbernd/dpa

Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen, die Mängel aufweisen?

Wenn nach dem Kauf auffällt, dass etwas an dem Geschenk nicht in Ordnung ist, haben Verbraucher klare Rechte gegenüber dem Händler. Nach dem Kauf können ab Erhalt der Ware zwei Jahre lang Ansprüche wegen eines Mangels geltend gemacht werden. Als Mangel gilt übrigens auch eine schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage- oder Bedienungsanleitung.

Bevor Betroffene jedoch den Kaufpreis zurückerhalten oder mindern können, hat der Händler die Möglichkeit, die fehlerhafte Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten zwölf Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler vorhanden war.

Kann man Gutscheine, die man zu Weihnachten geschenkt bekommen hat, umtauschen?

Wer mit einem Geschenkgutschein nichts anzufangen weiß, kann sich den Geldbetrag in der Regel nicht auszahlen lassen. Dies ergibt sich häufig auch aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bestimmen, dass Barauszahlungen nicht möglich sind. In der Regel ist ein Gutschein jedoch übertragbar, sodass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann.

Übrigens: Gutscheine haben – wenn nicht anders in den AGB geregelt – eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.