Wer einen lieben Angehörigen oder Freund verloren hat, der wünscht sich einen guten letzten Ruheort, an dem man immer wieder still an den Verstorbenen denken kann. Wie sie bestattet werden wollen, davon haben viele Menschen schon zu Lebzeiten eine genaue Vorstellung, und meistens ist das auf einem Friedhof. Aber der Preis für die ewige Ruhe ist häufig teuer.
Muss man ein Grab kaufen?
Wirklich „kaufen“ kann man Gräber eigentlich nicht. Was man umgangssprachlich als „Grab kaufen“ bezeichnet, ist eigentlich die Erwerbung des Nutzungsrechts. Meist darf man dann das Grab für 20, 25 oder 30 Jahre nutzen, danach fällt es wieder an die Gemeinde zurück und kann neu erworben werden. Der Preis dafür wird jeweils vom Träger des Friedhofs bestimmt.
Das digitale Bestattungshaus mymoria.de hat die Grabnutzungsgebühren von Erd-, Urnenreihengräbern und Baumbestattungen auf Friedhöfen von 18 Städten verglichen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Preise sich regional stark unterscheiden. In ländlicheren Gebieten sind die Gebühren häufig geringer als in der Stadt. Auch kirchlich verwaltete Friedhöfe haben häufig günstigere Gebührensatzungen.
Berlin ist im guten Mittelfeld angesiedelt. Hier dürfen die Verstorbenen 20 bis 25 Jahre ruhen für eine Grabnutzungsgebühr von 548 bis 1590 Euro. Richtig teuer zu stehen kommt einen der Tod dagegen in München. Bis zu 4280 Euro kann man hier blechen für eine Ruhedauer von zehn Jahren.

Die versteckten Kosten: Beim Grab kostet nicht nur die Nutzung
Gut zu wissen: Zu den Grabnutzungsgebühren kommen weitere Kosten dazu – nämlich für die Anlage und die Erstbepflanzung des Grabs. Und: Hinterbliebene sind laut Friedhofssatzung zur Grabpflege verpflichtet. Die kann man entweder selbst übernehmen oder sie einem Grabpfleger überlassen.
Die Kosten variieren je nach Grabgröße, der Bepflanzung, der Pflege und der Vertragslaufzeit. Nutzen Sie das Grab für 20 Jahre, belaufen sich die Kosten durchschnittlich auf etwa 2500 Euro für ein Urnengrab und 5000 Euro für ein Doppelgrab. Die Grabpflegekosten können Sie aber auch sparen, etwa wenn Sie sich für ein Baumgrab entscheiden oder eine andere Bestattungsart, die ohne Grabstätte auskommt.
Wer muss die Beerdigungskosten tragen?
Wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten vorgesorgt hat, fallen die Kosten für Grab und Beerdigung an die Hinterbliebenen. Die offizielle Reihenfolge, in der die Erben laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Beerdigungskosten zu tragen haben, ist folgende: Ehegatte – Kinder – Eltern – Geschwister – Nichten/Neffen. Können die Erben nicht für die Kosten aufkommen, springt das Sozialamt ein und zahlt eine schlichte Beerdigung und Grab. ■