Welche Versicherung zahlt?

Halloween-Streich geht schief – wer zahlt den Schaden an Haus oder Auto?

Wenn durch einen Halloween-Streich jemand zu Schaden kommt oder Eigentum beschädigt wird, stellt sich die Frage, wer dafür haftet. Wir klären auf!

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Entsteht an Halloween durch Streiche ein Schaden, haften verschiedene Versicherungen.
Entsteht an Halloween durch Streiche ein Schaden, haften verschiedene Versicherungen.IMAGO/Frank Sorge

Glibber-Schleim im Briefkasten, Rasierschaum auf Autos, Senf oder Zahnpasta an Türklinken, Eierwürfe auf Hauswände: An Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Wenn bei dem Treiben allerdings Schäden angerichtet werden, stellt sich die Frage, wer dafür zahlt. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, welche Regelungen gelten und welche Versicherungen einspringen.

Halloween Streich am Haus – wer haftet bei Schaden?

Fakt ist: Verursacher von Vandalismusschäden können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ermittelt werden können. Gelingt das nicht, können Geschädigte die entstandenen Kosten für die Beseitigung der Schäden über eigene Versicherungen ersetzt bekommen.

Werden Hauswände beschmiert oder Türschlösser verklebt, kommt die Wohngebäudeversicherung der Betroffenen dafür auf, sofern ein Schaden durch Vandalismus darin mitversichert ist.

Auto beschädigt nach Halloween-Spuck – wer zahlt den Schaden?

Schäden durch Vandalismus am Auto sind nur durch eine Vollkaskoversicherung des Kfz-Halters abgedeckt, eine Teilkasko reicht hier nicht. Je nach Vertrag müssen Geschädigte ohnehin eine Selbstbeteiligung beisteuern. Allerdings deckt die Teilkasko beispielsweise Glas- und Brandschäden ab. Grundsätzlich sollte eine Sachbeschädigung unverzüglich der Versicherung gemeldet und darüber hinaus auch zur Anzeige gebracht werden.

Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Sind sie an Halloween für einen Schaden verantwortlich, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.
Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Sind sie an Halloween für einen Schaden verantwortlich, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.IMAGO/Shotshop

Ab wann haften Grusel-Clowns für Halloween-Schäden?

Wer in der Gruselnacht von Schäden am Haus oder Auto betroffen ist, kann auch versuchen, Geld von der Versicherung der Verursacher zu erhalten. Dann springt unter Umständen die private Haftpflicht der verkleideten Hexen und Monster ein.

Das hängt allerdings davon ab, wie alt sie sind: Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig und sind damit nicht haftbar. Viele Versicherer übernehmen trotzdem eine Schadenregulierung, wenn das im Vertrag vereinbart ist. Immer gilt: Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Gibt es einen Schutz für Halloween-Geschädigte?

Verfügen Verursacher oder ihre Eltern nicht über eine private Haftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt, und reichen die finanziellen Rücklagen nicht, um einen angerichteten Schaden auszugleichen, können Geschädigte unter Umständen ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese kommt für das entstandene Unheil auf, wenn die Police einen Passus zur „Forderungsausfalldeckung“ enthält.

Wer haftet, wenn an Halloween Personen zu Schaden kommen?

Für den Fall, dass es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern jemand Verletzungen erleidet, übernimmt das die Krankenversicherung des Opfers. Die Kosten kann sie jedoch, falls bekannt, der Täterin oder dem Täter in Rechnung stellen.