Pyro beim Torjubel

Darf man zur Fußball-EM Feuerwerk zünden? DAS müssen Fans wissen

Wenn Deutschland spielt und ein Tor schießt, nutzen viele Fans ihre Reste aus der Silvesternacht, um ihrer Freude Ausdruck zu verleihen. Aber: Darf man das?

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Wenn Deutschland bei der Fußball-EM ein Tor schießt, wird gejubelt - und manch einer holt zum Feiern sogar die Reste vom letzten Silvester aus dem Keller.
Wenn Deutschland bei der Fußball-EM ein Tor schießt, wird gejubelt - und manch einer holt zum Feiern sogar die Reste vom letzten Silvester aus dem Keller.Christoph Soeder/dpa

Zweimal hat Deutschland bei der Fußball-EM bereits gesiegt – am Sonntag steht nun das dritte Spiel an. Dieses Mal tritt die Nationalelf gegen das Team aus der Schweiz an. Fakt ist schon jetzt: Wenn ein Tor für Deutschland fällt, wird es auch in Berlin wieder ordentlich krachen. Denn: Ihrem Jubel verleihen viele gern damit Ausdruck, dass sie die letzten Reste vom vergangenen Silvester in den Himmel schießen. Raketen und Böller knallen und krachen. Aber: Darf man zur Fußball-EM überhaupt Feuerwerk zünden? Wir verraten, was das Gesetz sagt.

Darf man zur Fußball-EM Feuerwerk zünden? DAS sagt das Gesetz

Je nachdem, wo man sich zum Deutschlandspiel aufhält, kann man sich bei Fußball-Großereignissen schon beinahe wie in der Silvesternacht fühlen. Wer das Spiel nicht im TV verfolgt, kann sich darauf verlassen, dass Böller und Raketen verkünden werden, ob und wann ein Tor für die deutsche Mannschaft gefallen ist. Da werden gern die Reste von der Silvesternacht aus dem Keller geholt – und um der Freude Ausdruck zu verleihen, wird gezündet. Aber: Darf man das überhaupt?

Die Antwort lautet ganz eindeutig: Nein. Denn: Im Sprengstoffgesetz ist genau geregelt, dass Feuerwerkskörper der Klasse II – also normales Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und Co. – nur am Silvestertag und am Neujahrestag verwendet werden dürfen, wobei es hier auch noch regionale Einschränkungen geben kann. In manchen Städten ist das Zünden von Feuerwerk etwa nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 6 Uhr am Neujahrsmorgen erlaubt.

Wer noch Raketen aus der Silvesternacht übrig hat, nutzt diese gern, um der Freude über ein Tor zur EM Ausdruck zu verleihen.
Wer noch Raketen aus der Silvesternacht übrig hat, nutzt diese gern, um der Freude über ein Tor zur EM Ausdruck zu verleihen.Christophe Gateau/dpa

Außerhalb der geregelten Zeiten muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese Genehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerken werden von den Behörden ausgestellt – meist gegen Gebühr und für Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Stadtfeste und Geburtstage. In der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz heißt es konkret: „Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Sprich: Wer kein Pyrotechniker ist, muss sich beim Zündeln auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränken.

Pyrotechnik bei der Fußball-EM? Feuerwerk ohne Genehmigung: Es drohen hohe Geldstrafen

Wer trotz dieser Regelungen und ohne Genehmigungen unter dem Jahr ein Feuerwerk, der riskiert saftige Strafen: Verstöße gegen die Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden. Richtig brisant wird es, wenn auch Feuerwerkskörper gezündet werden, die in Deutschland nicht zugelassen sind, also etwa illegale Knallkörper von Märkten jenseits der Grenze. Der Umgang mit solchen Gegenständen wird als Straftat geahndet – es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Allerdings werden die meisten Menschen trotz solcher Regelungen zum Feuerwerk greifen – gerade in Städten wie Berlin ist nur schwer nachvollziehbar, woher eine Rakete kommt. Und wenn nicht gerade eine Polizeistreife in der Nähe ist, wird das Zündeln kaum auffliegen. Und generell ist fraglich, ob das Zünden von Feuerwerk während solchen Großereignissen wie der Fußball-EM überhaupt verfolgt wird – denn irgendwie gehört das Knallen ja auch dazu. Dennoch ein Tipp: Feuerwerk der Klasse I darf ganzjährig abgebrannt werden. Zu dieser Kategorie gehören zwar hauptsächlich Produkte für Kinder, darunter Knallerbsen, Wunderkerzen und Co. Aber: Auch viele bengalische Fackeln, die im Fachhandel und teilweise in Supermärkten verkauft werden, fallen darunter.  ■