Zu seinen Fußballerzeiten galt Jens Lehmann als etwas schlauer als seine Kollegen. Ein paar Semester Volkswirtschaftslehre an der Uni Münster in den Anfängen der Profikarriere hatten dem begnadeten Torhüter den Ruf eingebracht. Viel übrig ist davon eher nicht mehr. Schon wieder hat er Ärger mit dem Gesetz.
Das Amtsgericht München hat einen Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer erlassen. Über 80 Tagessätze. Am 23. September 2024 war Lehmann nach einem Besuch auf dem Oktoberfest dank seiner auffälligen Fahrweise in eine Polizeikontrolle geraten. Laut Zeugen soll er mehrere Maß Bier getrunken haben und sich im Anschluss ans Steuer gesetzt haben. „Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt“, sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei „zwei Stunden nach dem Ereignis“ gefahren und habe 0,7 Promille gehabt.
0,7 Promille - Lehmann wehrt sich, total betrunken gewesen zu sein
Er wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Dies sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen. Nach Ergehen des Strafbefehls äußerte sich Lehmanns Anwalt auf Anfrage zunächst nicht.
Die sicherlich heftige Strafe ist für Lehmann nichts Neues. Nach der Karriere sammelte der einstige Weltklassekeeper von Schalke 04, AC Mailand, Borussia Dortmund, FC Arsenal und VfB Stuttgart so einige Tickets.
Am 9. November 2016 verdonnerte das Amtsgericht Starnberg Lehmann wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 850 Euro (42.500 Euro). Zuvor wurde ein Verfahren wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung eingestellt.

Auf WhatsApp-Nachricht folgt Rausschmiss bei Hertha BSC
Anfang Mai 2021 stolperte Lehmann, damals im Aufsichtsrat von Hertha SBC über eine WhatsApp-Nachricht. Er hatte in dem Chat Dennis Aogo in dessen TV-Experten-Tätigkeit als „Quotenschwarzen“ bezeichnet. Er damalige Hertha-Investor Lars Windhorst löste daraufhin den Beratervertrag mit Lehmann auf, wodurch auch dessen Mandat in einem Aufsichtsrat von Hertha BSC endete.
Richtig wild wurde es am 25. Juli 2022. Mit einer Kettensäge durchtrennte Lehmann einen Dachbalken der im Bau befindlichen Garage seines Nachbarn. Der Balken hatte ihm die Sicht auf den Starnberger See versperrt. Im September 2023 wurde Anklage wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Starnberg erhoben. Er war darüber hinaus wegen Beleidigung angeklagt, da er zwei Polizisten als „durchtriebene Lügner“ bezeichnet habe, und wegen versuchten Betrugs, weil er ein Parkhaus am Münchner Flughafen ohne zu bezahlen verlassen haben soll. Im Dezember 2023 wurde Lehmann wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs zu einer Strafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro (420.000 Euro) verurteilt.
Kettensägen-Vorfall kommt Lehmann richtig teuer
In der Berufung im September 2024 reduzierte sich die Summe auf 135.000 Euro. Wohl auch, weil er in dem Verfahren angab, von seiner Frau getrennt zu leben. Er sei für sie sowie seine Tochter unterhaltspflichtig. Der Tagessatz wurde von 2000 Euro auf 900 Euro reduziert.
Wie hoch die nun die zu erwartende Strafe ausfallen wird ist offen. Setzt man wieder diese 900 Euro an wären das bei 80 Tagessätzen 72.000 Euro. Für ein paar Maß Bier ganz schon teuer. Vom Imageschaden ganz zu schweigen. ■