Vermeiden Sie diese Sortierpannen!

Biomüll sortieren – wer schlampig ist, riskiert DIESEN Ärger!

Gehört Mülltrennung härter überwacht? Was denken Sie über die neue Regelung? – Denn viele pfuschen bei der Biomülltrennung! Und das hat Folgen für die Umwelt, aber auch für SIE!

Author - Veronika Hohenstein
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Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen (Plastik) – in die Böden zu minimieren.
Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen (Plastik) – in die Böden zu minimieren.Tom Maelsa/imago

Ab dem 1. Mai wird’s ernst! Die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) soll Schluss machen mit Plastik in der Biotonne. Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Mikroplastik und anderer Müll weiter unsere Umwelt verseuchen – und wer jetzt noch schlampig trennt, riskiert Ärger!

Die gute Biotonne – ihr Inhalt wird zu klimafreundlichem Biogas und Kompost weiterverwertet – ein wertvolles Gut! In die Biotonne gehören organische Abfälle. Laut der Berliner Stadtreinigungsbetriebe ersetzt das gewonnene Biogas 2,5 Millionen Liter Diesel pro Jahr und wir sparen durch die Aufbereitung des Bioabfalls insgesamt jährlich mehr als 9000 Tonnen CO₂!

Um die Qualität des Bioabfalls zu verbessern und die Umweltbelastung durch Mikroplastik zu reduzieren, dürfen in Biotonnen künftig nicht mehr als drei Prozent Fremdstoffe stecken. Eigentlich nichts Neues – aber das, was sich ändert, sind nun die Kontrollen.

Entsorgungsunternehmen setzen dabei auf verschiedene Methoden, wie den Einsatz von Detektoren oder Sichtkontrollen durch das Personal, um sicherzustellen, dass beim Bioabfall nicht gepfuscht wurde und die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden!

Aber was, wenn nun doch bei der Sortierung des Biomülls gepfuscht wurde?

Aber was, wenn nun doch gepfuscht wurde? „Bußgelder drohen den Verbrauchern in dem Sinne nicht“, so die BSR.

„Dennoch sollten Kundinnen und Kunden die BioAbfV-Novelle zum Anlass nehmen, ihr Biogut ab dem 1. Mai 2025 noch konsequenter zu trennen. Das heißt zum einen, den richtigen Abfallbehälter zu nutzen: Biogut gehört nicht in die Restabfalltonne, sondern in die Biotonne.“

Auch kann die Entsorgungsfirma die Tonne bei zu viel Gepfusche einfach mal stehen lassen – erst wenn der Biomüll sorgfältig getrennt wurde, was übrigens eine richtige Drecksarbeit sein kann, kann die Tonne dann abgeholt werden – und das kostet. Denn zusätzliche Kosten fallen an, wenn der Entsorgungsdienst die Tonne als Restmüll abholen lässt. Auch muss der private Haushalt extra blechen, wenn eine Sonderabfuhr mit Behälterwechseln vorgenommen werden muss.

Das kostet eine Zusatzleerung in Berlin

Laut BSR-Abfallgebührensatzung kostet eine Zusatzleerung ordentlich Geld. Wer seine Biotonne falsch befüllt, muss draufzahlen: Eine Extra-Abfuhr kostet je nach Tonnengröße zwischen etwa 22 und 42 Euro. Obendrauf kommt eine Aufwandspauschale von 16,80 Euro. Und wer Spezialbehälter wie eine Müllschleuse oder einen Unterflurcontainer nutzt, zahlt einmalig extra – knapp 50 oder sogar mehr als 160 Euro.

Die BSR listet die Materialien, die keinesfalls in die Biotonne gehören, darunter Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Tüten, Bioplastik Metalle, Alufolien, Dosen, Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, Textilien, Leder, Katzen- und Kleintierstreu, behandeltes Holz, Asche, Erde, Sand, Kies, Steine und Glas. Was hingegen gut abbaubar ist, sind Essensreste, auch Gekochtes, alte Lebensmittel (natürlich ohne Verpackung), Obst- und Gemüsereste, Schalen, auch von Zitrusfrüchten, Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel, Eierschalen, Küchenpapier und Grün- und Strauchschnitt, Laub und Blumen.

Falls Entsorgungsfirmen, wie die BSR, die Schludrigkeit der Berliner durchgehen lässt, bekommen sie schließlich selbst Probleme, denn die neue Bioabfallverordnung hat zur Folge, dass auch die Entsorgungsfirmen in Zukunft sanktioniert werden, wenn sie Bioabfall an Behandlungsanlagen von Bioabfällen liefern, der mehr als drei Prozent Störstoffe oder mehr als ein Prozent Kunststoff enthält. ■