Auch dem Christkind oder dem Weihnachtsmann passieren Fehler. Unter vielen Weihnachtsbäumen liegen deshalb Geschenke, die nicht gefallen, doppelt sind oder schlicht nicht gebraucht werden. Doch wie wird man ungeliebte Geschenke wieder los?
Umtausch ist nicht garantiert
Wer mutig genug ist, nach dem Kassenbon zu fragen, kann das Geschenk häufig im Laden umtauschen. Laut einer Umfrage des Berliner Digitalverbands Bitkom ziehen das 49 Prozent der Befragten in Betracht. Ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt es bei mangelfreier Ware allerdings nicht. Ob Geld zurück oder Gutschein hängt von der Kulanz des Händlers ab.
Viele Geschäfte zeigen sich rund um Weihnachten besonders entgegenkommend. Viele Shops bieten rund um die Weihnachtszeit „besonders kulante Rückgaberegelungen an“, erklärte Nastassja Hofmann vom Bitkom.
Bei online bestellten Geschenken greift in der Regel das Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt kann die Ware zurückgeschickt werden, sofern der Widerruf vorher erklärt wurde – etwa schriftlich oder telefonisch.
Ausnahmen gibt es dennoch: CDs, DVDs und Software müssen originalversiegelt sein. Sonderanfertigungen wie gravierter Schmuck oder Fotobücher sind ebenso ausgeschlossen wie Konzerttickets mit festem Termin. Auch Hygieneartikel wie Kosmetik, Kontaktlinsen, Zahnbürsten oder Erotikspielzeug dürfen nicht zurückgegeben werden. Unterwäsche und Bademode hingegen sind laut Verbraucherzentrale Brandenburg vom Widerrufsrecht gedeckt.

Geschenke online verkaufen
Besonders einfach lassen sich Geschenke online verkaufen. Wer privat anbietet, sollte darauf achten, Widerrufs- und Rückgaberechte korrekt auszuschließen. „Wichtig ist, eine Plattform zu wählen, die zur Zielgruppe des Geschenks passt, und den Artikel mit hochwertigen Fotos sowie einer klaren, ehrlichen Beschreibung anzubieten“, rät Hofmann.
Produktbilder oder Texte von Herstellerseiten dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht einfach übernommen werden. Eigene Fotos und Beschreibungen sind Pflicht. Eine unbeschädigte Originalverpackung steigert die Verkaufschancen deutlich.
Geschenke einfach tauschen
Neben Verkaufsplattformen gibt es im Internet auch spezielle Tauschbörsen. Dort gilt das Prinzip Ware gegen Ware – ganz ohne Geld. In vielen Städten werden zudem nach den Feiertagen lokale Tauschbörsen veranstaltet.
Weiterverschenken macht Freude
Manche machen es ganz unkompliziert: Geschenk einpacken und bei nächster Gelegenheit weiterreichen. Laut Bitkom-Umfrage planen das 38 Prozent der Befragten. Auch online ist das möglich, denn viele Portale bieten die Option, Geschenke kostenlos abzugeben.
Oft werden Geschenke gespendet
Wer mit seinem ungeliebten Präsent etwas Gutes tun möchte, kann es spenden. Organisationen wie der Berliner Verein Oxfam verkaufen gespendete Kleidung, Bücher oder Spiele weiter und finanzieren damit soziale und entwicklungspolitische Projekte. Wichtig ist, dass die Ware sauber und unbeschädigt ist.
Was tun bei Mängeln?
Ist ein Geschenk beschädigt oder fehlerhaft, greift die gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb von zwei Jahren ab Kauf kann reklamiert werden – egal ob online oder im Geschäft. Bei Gebrauchtwaren kann die Frist verkürzt sein.




