Viele Bankkunden haben nach dem Kontogebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs vor drei Jahren einer Umfrage zufolge kein Geld zurückgefordert.
Nur 110 von insgesamt 1025 Befragten gaben bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact im März an, bei ihrem Kreditinstitut eine Erstattung von Gebühren verlangt zu haben. Nach Einschätzung der Vergleichsplattform Verivox dürften aber wesentlich mehr Bankkunden einen Anspruch darauf haben. Allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 sei das Girokonto von mindestens 40 Prozent der Kunden teurer geworden, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich. „Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen, so die Richter. Bankkunden können Gebühren zurückfordern, die Institute ohne ausdrückliche Einwilligung erhoben haben.
Nach der Umfrage im Auftrag von Verivox kennen mehr als vier von zehn (43 Prozent) Bankkunden das Urteil nicht. Sie wussten also gar nicht, dass sie möglicherweise Anspruch auf Gebührenerstattung haben. Unter den übrigen im März Befragten verzichteten 81 Prozent bewusst darauf. Dabei gaben gut 35 Prozent an, sie hätten keinen Anspruch, weil es in den Jahren zuvor keine Gebührenerhöhung gegeben habe.
Nur 69 Fälle zählte die Bankenaufsicht 2023
Einem weiteren Viertel war demnach der Aufwand zu groß. 19 Prozent gaben an, die Rückforderung hätte sich nicht gelohnt, weil es nicht um hohe Beträge ging. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil auch für sie persönlich gelten würde. Weitere Gründe waren die Scheu vor einer juristischen Auseinandersetzung (9 Prozent), der Unwille, die Geschäftsbeziehung zur Bank zu belasten (7 Prozent) sowie die Sorge vor einer Kontokündigung (7 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Bis zu welchem Jahr Betroffene Gebühren zurückfordern können, ist bislang umstritten. Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass auch Ansprüche vor 2018 rückzahlungswürdig sind. Generell sorgt das Thema weiterhin für Unmut, auch wenn die Zahl der Beschwerden von Bankkunden wegen der Umsetzung des Urteils durch ihr Kreditinstitut bei der Finanzaufsicht Bafin deutlich gesunken ist. 2023 zählte die Aufsicht ganze 69 Fälle. Im Jahr des BGH-Urteils 2021 waren es insgesamt noch rund 1980 Beschwerden.
Bankgebühren zurückfordern - so geht es!
Wer wissen will, ob seine Bank in den vergangenen Jahren die Gebühren erhöht hat, kann eine sogenannte Entgeltaufstellung beantragen. Seit 2018 müssen Banken diese einmal jährlich zur Verfügung stellen. Berufen Sie sich dabei auf § 10 Zahlungskontengesetz (ZKG).
Stellen Sie fest, dass die Gebühren gestiegen sind, können Sie von Ihrer Bank mit Verweis auf das BGH-Urteil eine Erstattung der Gebühren verlangen. Dazu müssen Sie genau den Betrag angeben, den Sie erstattet haben möchten. Die Verbraucherzentrale bieten dazu einen interaktiven Musterbrief an.
Droht Ihre Bank dann mit einer Kündigung, können Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband prüft derzeit rechtliche Schritte gegen Banken, die berechtigte Forderungen von Kunden ablehnen.■