Viele Rentnerinnen und Rentner verschenken womöglich Geld und ahnen davon nichts! Gerade Senioren mit schmaler Rente könnten Anspruch haben auf einen Grundrentenzuschlag. Und der kann durch einen kleinen Trick höher ausfallen!
Bis 105 Euro brutto monatlich mehr Rente
Der Zuschlag richtet sich an Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und trotzdem nur eine kleine Rente bekommen. Derzeit werden rund 1,3 Millionen Renten durch den Grundrentenzuschlag aufgestockt, der monatlich 86 bis 105 Euro brutto beträgt.
Beantragt werden muss der Zuschlag nicht, die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch. Doch genau hier liegt auch das Problem! Denn ohne Steuerbescheid fehlen der Behörde oft wichtige Informationen.

Werbungskosten und Sonderausgaben immer angeben
Darauf weist auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Demnach kann eine Steuererklärung selbst dann sinnvoll sein, wenn Rentnerinnen und Rentner gar nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Der Grund: Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags zählt das Einkommen. Und ohne Steuerbescheid fehlen möglicherweise Abzüge, die dieses Einkommen senken und damit den Grundrentenzuschlag erhöhen würden.
Die VLH erklärt, dass etwa höhere Werbungskosten als der geltende Pauschbetrag von 102 Euro bares Geld bedeuten können. Auch Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen werden erst durch eine freiwillige Steuererklärung sichtbar. Wird dadurch ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen festgestellt, kann das im Einzelfall sogar dazu führen, dass überhaupt erst ein Anspruch auf den Zuschlag entsteht oder dass er höher ausfällt.

Wer erhält den Grundrentenzuschlag?
Auch die Deutsche Rentenversicherung bestätigt das Prinzip. Die Finanzbehörden melden das maßgebliche Einkommen normalerweise automatisch an die Rentenversicherung. Diese Daten werden dann für die Einkommensanrechnung genutzt. Das Jahreseinkommen wird auf einen Monatswert heruntergerechnet. Wer also einen Steuerbescheid hat, in dem abzugsfähige Belastungen berücksichtigt wurden, liefert eine genauere Grundlage für die Berechnung.
Die Grundrente bekommt nicht automatisch jeder mit kleiner Rente. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales richtet sich der Zuschlag nur an Menschen, die viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, dabei aber unterdurchschnittlich verdient haben. Mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten müssen dafür zusammenkommen. Den vollen Zuschlag erhalten in der Regel nur Versicherte mit mindestens 35 Jahren.


