Es ist Oktober und die Reifenwechsel-Saison hat begonnen. Viele lassen nun nach der alten Regel „von O bis O“ (von Oktober bis Ostern) ihre Winterreifen aufziehen und die Sommerrreifen einlagern. Oftmals erhalten Kunden nach dem Reifenwechsel in der Werkstatt den Hinweis, die Radmuttern nach einer gewissen Strecke nachzuziehen. Doch wie sieht es aus? Muss man sich daran halten und wer haftet dann eigentlich bei einem Unfall?
Laut ADAC hält ein montiertes Rad - zum Beispiel nach dem Wechsel von Sommer- auf Winterreifen - in der Regel, wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde. Ein Nachziehen der Radmuttern nach einigen gefahrenen Kilometern bringe zusätzliche Sicherheit, weil Rost an den Naben dazu führen kann, dass sich die Räder lockern.
Oftmals weisen auch die Werkstätten darauf hin, noch einmal selber aufzuziehen. Der ADAC widerspricht dieser Praxis und erklärt aus technischer Seite: „Wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind, und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde, muss das Rad halten“, berichtet Auto Motor und Sport.
Wer haftet: Werkstatt oder Autohalter?
Eine Autowerkstatt haftet grundsätzlich für Fehler, die beim Reifenwechsel gemacht worden sind. Sie kann sich ihrer Verantwortung nicht durch eine Aufforderung zur erneuten Radmutter-Kontrolle entziehen. Die Haftung der Werkstatt für Fehler werde nicht durch den Kontrollhinweis auf der Rechnung aufgehoben.
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Löst sich ein Rad nach dem Werkstattbesuch, spricht einiges dafür, dass der Rädertausch nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Allerdings schränkt der Autoclub ein, dass es eine Mithaftung gibt, wenn Autofahrer und -fahrerinnen nach dem Werkstattbesuch ein verändertes Fahrverhalten bemerken und die Radmuttern nicht nachziehen (lassen).

Und so urteilte das Gericht
Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts München vom 19.5.2021 (Az.: 7 U 2338/20) unterstreicht die Auffassung. Zunächst wurde der Halter eines Fahrzeugs zu einer Mitschuld von 30 Prozent an einem Unfall verurteilt. An dem Mercedes löste sich nach rund 100 Kilometern auf der Autobahn das linke hintere Rad und es kam zu einem Unfall mit hohem Sachschaden, berichtet Auto Motor und Sport.
Die Werkstatt bestritt in der ersten Verhandlung vor den Landgericht München einen Montagefehler und verwies auf die Aufforderung an den Kunden, nach 50 Kilometern die Radmuttern zu überprüfen. In der Berufungsverhandlung kassierte das OLG die Mitschuld des Halters. „Nach einem fachgerecht durchgeführten Reifenwechsel und ohne konkrete Anhaltspunkte für eine nicht fachgerechte Montage dürfe sich der Kunde darauf verlassen, dass die Radmuttern nach einer Fahrtstrecke von fünfzig Kilometern fest sitzen“, urteilte das Gericht. Er müsse die Radmuttern nicht kontrollieren.
Löst sich ein Rad nach dem ersten Werkstattbesuch, spreche der erste Anschein dafür, dass der Radwechsel nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, so der Automobilclub. Eine Mithaftung des Kunden komme aber dann in Betracht, wenn er die Schrauben nicht nachziehen lässt, obwohl er Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten bemerkt.
Das sollten Sie beim Reifenwechsel beachten
Wer seine Autoreifen im Frühjahr und Herbst selbst wechselt, braucht neben dem nötigen Sachverstand auch das richtige Werkzeug. So ist es riskant, die Räder ohne einen so genannten Drehmomentschlüssel zu befestigen, warnt der Reifenhersteller Continental in Hannover. Stehe dieses Werkzeug nicht zur Verfügung, sollten die Radmuttern nach etwa 100 Kilometern Fahrstrecke kontrolliert und gegebenenfalls nachgezogen werden.
Bei Einsatz eines Drehmomentschlüssels müssen die Angaben in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs beachtet werden. Bei Personenwagen werden die Radmuttern heute im Allgemeinen mit 110 Newtonmetern angezogen, so der Hersteller.
Vor der Selbstmontage muss am Fahrzeug ein Gang eingelegt und die Handbremse gezogen werden, erklärt Ruprecht Müller vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg (Bayern). Anschließend werden die Radmuttern gelöst und das Auto aufgebockt. Dabei ist es wichtig, den Wagenheber richtig an den vorgesehenen Positionen anzusetzen, um die Karosserie nicht zu beschädigen. Hinweise dazu stehen in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. ■