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Post für alle Rentner: Das bedeutet der Brief von der Rentenversicherung

Rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land bekommen ein wichtiges Schreiben. Der KURIER erklärt, was dahintersteckt.

Author - Michael Heun
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Wichtige Post von der Rentenversicherung.
Wichtige Post von der Rentenversicherung.Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Nach dem Jahreswechsel gibt es Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – und für die rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land hat das Schreiben große Bedeutung. Neben Informationen, die für die Steuererklärung relevant sind, bringt das neue Jahr zahlreiche Änderungen mit sich, die den Alltag vieler Rentner beeinflussen.

Steuererklärung: Wichtige Daten direkt ans Finanzamt

Das Schreiben der DRV enthält alle Angaben, die Rentner für die Steuererklärung benötigen. Die gute Nachricht: Diese Daten werden nun automatisch an das Finanzamt übermittelt. Das bedeutet, dass die lästige Pflicht, die Anlage R (für Rentenbezüge) und die Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung auszufüllen, entfällt.

Wer dennoch vorab wissen möchte, wie sich die Steuer auf die Rente auswirkt, kann die Werte mithilfe eines Steuerprogramms eintragen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt im Schreiben detailliert, welche Informationen in welche Zeilen des Steuerformulars gehören.

Falls Rentner bisher keine Rentenbezugsbescheinigung erhalten haben, sollte er (oder sie) aktiv werden: Der Antrag auf diese Bescheinigung kann online gestellt werden. Einmal beantragt, erfolgt der Versand dann jedes Jahr automatisch.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024 über 11.784 Euro liegt, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für verheiratete Paare liegt der Freibetrag bei 23.568 Euro. Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Pflicht zur Abgabe. Doch auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen, um mögliche Rückzahlungen oder Vorteile zu nutzen.

Rentenanpassungen und Hinzuverdienstgrenzen

Das neue Jahr bringt nicht nur steuerliche Veränderungen, sondern auch finanzielle Anpassungen: Im Juli dürfen sich Rentner auf eine Erhöhung ihrer Rente freuen. Die genaue Höhe steht noch aus, dürfte jedoch angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten für viele eine Erleichterung darstellen.

Erwerbsminderungsrentner profitieren ebenfalls: Die Hinzuverdienstgrenze wurde angepasst, sodass Sie ab 2024 mehr Geld hinzuverdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Details hierzu sind in den aktuellen Schreiben der Rentenversicherung enthalten.

Rente: Diese Infos sollten Sie kennen.
Rente: Diese Infos sollten Sie kennen.Stephan Scheuer/dpa

Wichtige Infos auch für Arbeitnehmer

Übrigens: Nicht nur Rentner bekommen zum Jahresbeginn wichtige Post: Arbeitnehmer erhalten zwischen Januar und Ende Februar die sogenannte Jahresmeldung. Dieses Dokument, eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung weitergeleitet hat, enthält Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Gehalt. Diese sollten genau geprüft werden, denn Fehler können später negative Auswirkungen auf die Rentenansprüche haben.

Fazit: Der Brief von der Rentenversicherung enthält viele wichtige Informationen und entlastet Rentner bei der Steuererklärung. Wer noch keine Bescheinigung erhalten hat, sollte sie deshalb zügig beantragen. Außerdem lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Regelungen – ob Rentenerhöhung, Hinzuverdienst oder Steuerpflicht.