Ein Rechtsexperte klärt auf

Nachts schlecht geschlafen: Darf man sich deswegen krankschreiben lassen?

Wer kennt das nicht: Die ganze Nacht hat man sich hin und her gewälzt und hat einfach kein Auge zubekommen. Am nächsten Morgen fühlt man sich zu Recht wie gerädert.

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Schlaflosigkeit kann viele Ursachen haben.
Schlaflosigkeit kann viele Ursachen haben.Panthermedia/imago

Wer kennt das nicht: Die ganze Nacht hat man sich hin und her gewälzt und hat einfach kein Auge zubekommen. Am nächsten Morgen fühlt man sich zu Recht wie gerädert. An diesen Tagen ist an Arbeiten kaum zu denken. Eine Möglichkeit: einen Kaffee nach dem anderen trinken und sich ins Büro quälen. Oder zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Doch ist eine Krankmeldung wegen schlechten Schlafs überhaupt möglich? Ein Rechtsexperte klärt auf.

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Wenn man krank ist, ist man krank! Wer morgens mit einer Grippe oder einem Magen-Darm-Virus aufwacht, kann in diesem Zustand unmöglich zur Arbeit gehen. Das wird auch jeder Arzt so sehen und eine Krankschreibung ausstellen. Doch was ist, wenn man sich die Nacht um die Ohren geschlagen hat? Gründe für Schlaflosigkeit sind vielfältig: So können zum Beispiel Sorgen schuld sein oder ein vorausgegangener Streit mit dem Partner oder der Partnerin, der einen einfach nicht schlafen lässt.

Arzt trifft Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gab dem Portal „Ihre Vorsorge“ genau auf diese Frage eine Antwort. „Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten“, stellt er klar. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie sich nach einer schlaflosen Nacht zur Arbeit schleppen müssen. Denn schlechter Schlaf kann „Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein“. Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout, so Bredereck.

Wenn Sie also Schlaflosigkeit schon länger quält, sollten Sie unbedingt zum Arzt gehen. Wer schlecht schläft, kann seelisch krank werden. Insomnie kann vor allem depressiv machen. Außerdem haben Betroffene langfristig ein höheres Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Herzversagen. Ein Arzt oder eine Ärztin begibt sich dann auf Spurensuche. Hinter Schlafproblemen können unter anderem Krankheiten stecken, die eine Therapie erforderlich machen. Und der Mediziner entscheidet am Ende auch, ob Sie wegen des Schlafmangels arbeitsunfähig sind oder nicht.

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Achtung, bei Täuschung droht Kündigung!

„Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen“, sagt Bredereck. Darüber hinaus gibt es auch einige Praxen, die besonders großzügig im Verteilen von Krankschreibungen sind. Doch aufgepasst! „In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber“, warnt der Fachanwalt. Wenn rauskommt, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist oder medizinisch nicht Hand und Fuß hat, kann unter Umständen auch die Kündigung folgen. ■