Ein Mietrückstand entsteht, wenn Mieter ihre Miete zu spät bezahlen. Im Mietvertrag wird in der Regel ein Datum festgelegt, bis zu welchem Mieter ihre Miete für den nächsten Monat spätestens bezahlt haben müssen – wird dieses nicht eingehalten, können rechtliche Folgen drohen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Was ist ein Mietrückstand?
Ein Mietrückstand tritt ein, wenn Mieter ihre Miete nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlen. Oftmals ist das der dritte Werktag im Monat – das genaue Datum wird allerdings im Mietvertrag festgelegt.
Laut dem Bundesgerichtshof reicht es auch aus, wenn Sie erst am dritten Werktag die Überweisung in die Wege leiten. Das Geld darf in diesem Fall also auch etwas später beim Vermieter ankommen. Beachten Sie dabei, dass der Samstag nicht als Werktag gilt.
Ein Mietrückstand kann übrigens auch entstehen, wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht bezahlen.
Was passiert, wenn man die Miete zu spät bezahlt?
Wenn Sie Ihre Miete zwei Monate in Folge nicht oder nur teilweise zahlen, kann der Vermieter Ihnen die Wohnung kündigen – und das fristlos, also mit sofortiger Wirkung. Wichtig dabei ist, dass der gesamte Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt.
Wenn sich der Mietrückstand nicht innerhalb von zwei Monaten in Folge, sondern über eine längere Zeit anhäuft, kann der Vermieter ab einer Summe von zwei fehlenden Monatsmieten fristlos kündigen.
Außerdem kann er ein Mahnverfahren einleiten, beispielsweise wenn Sie die Miete dauerhaft zu spät überweisen. Auch dieses dient zur Geldforderung.
Was kann ich bei einem Mietrückstand tun?
Wenn Sie die Miete in einem Monat nicht bezahlen können, sollten Sie zuerst nicht in Panik verfallen. Der erste ratsame Schritt ist die Kontaktaufnahme zum Vermieter – schließlich wartet dieser ja auf Ihr Geld. Erklären Sie ihm Ihre Situation, am besten noch bevor die Miete offiziell fällig ist. Eine mögliche Lösung können Ratenzahlungen sein, mit denen Sie die Miete abbezahlen. So können Sie rechtliche Folgen vermeiden.
Auch das Jobcenter übernimmt ausstehende Mieten, wenn die Mieter arbeitslos sind. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Wenn Ihr Lohn so gering ausfällt, dass Sie Ihre Miete nicht bezahlen können, können Sie Unterstützung beim Sozialamt beantragen. Dieses übernimmt Mietschulden, wenn es gerechtfertigt ist und Sie ohne Unterstützung faktisch keine Wohnung finanzieren können.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung von Wohngeld. Hier sollten Sie sich zuerst bei den entsprechenden Ämtern erkundigen, ob Sie überhaupt ein Anrecht auf Wohngeld haben. Ist dies der Fall, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Wann verjährt Mietrückstand?
Mietrückstände können tatsächlich verjähren – das sagt §195 BGB. Wenn Vermieter drei Jahre lang keine entsprechenden Schritte in die Wege leiten, um sich ihre ausstehende Miete zurückzuholen, ist das Anliegen verjährt. Die Frist fängt dabei am Ende desjenigen Jahres an, in welchem der Mietrückstand entstanden ist.
Fazit: Wenn Sie Mietschulden haben, sollten Sie zuerst Ruhe bewahren
Sollten Sie sich in der Situation befinden, dass Sie Ihre Miete nicht bezahlen können, sollten Sie Ruhe bewahren und sich erstmal an Ihren Vermieter wenden. Wenn Sie sich rechtzeitig darum kümmern, droht nicht sofort die Kündigung. Außerdem gibt es verschiedene Anträge, die Sie zur Unterstützung stellen können.