Es droht schon wieder ein Teuer-Schock bei den Krankenkassenbeiträgen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen wollen in den kommenden Tagen verkünden, ob und wie sie die Beiträge erhöhen werden. Die Kassen wollen dabei die Zusatzbeiträge anheben. Diese sollen laut Berichten um rund 0,8 Prozent steigen. Dabei drohen vielen Versicherten Mehrkosten von Dutzenden bis Hunderten Euro.
Wie hoch die Krankenkassenbeiträge von gesetzlich Versicherten ausfallen, hängt von zwei Faktoren ab: zum einen vom allgemeinen Beitragssatz, der derzeit bei 14,60 Prozent liegt – und von Kasse zu Kasse gleich ist; und zum anderen vom sogenannten Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen. Laut Experten könnten die Kassen diesmal kräftig draufschlagen, denn die Finanzlage bei vielen von ihnen ist schlecht.
Bei Krankenkassenwechsel: Mehrere Hundert Euro sparen
Mit einer geschickten Wahl der Kasse sind bei einem Bruttomonatseinkommen von 3000 Euro bis zu 342 Euro Ersparnis drin, das ermittelte die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 1/2025) in ihrem aktuellen Krankenkassenvergleich.
Die momentan teuersten Kassen (Bahn-BKK, BKK Gildemeister Seidensticker: 18,0 Prozent) trennen von der günstigsten (BKK Firmus: 15,50 Prozent) 2,5 Prozentpunkte. Beschäftigte teilen sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber.
Im kommenden Jahr könnten die Zusatzbeiträge bei einigen Kassen weiter steigen, so die Expertenmeinung. Weil die Kassen über die Zusatzbeiträge regelmäßig im Dezember entscheiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher etwaige Schreiben ihrer Krankenversicherung genau auf eine angekündigte Erhöhung hin prüfen.
Bei Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Denn: Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ist das nicht der Fall, ist ein Wechsel erst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich.
Laut Finanztest reicht der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht nötig. Die neue Kasse nimmt im Anschluss Kontakt mit der bisherigen auf und teilt Versicherten den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.