Tipps für Autofahrer

Gelten verschneite Verkehrsschilder überhaupt? DAS müssen Sie wissen!

Sind Verkehrsschilder zu stark verschneit, gelten sie nicht in allen Fällen. Welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier!

Author - Stefan Doerr
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Die Warnschilder sind komplett zugeschneit. Gelten sie dann trotzdem?
Die Warnschilder sind komplett zugeschneit. Gelten sie dann trotzdem?Mis/Imago

Bei starkem Schneefall kann es passieren, dass nicht nur die Straßen, sondern auch Verkehrsschilder zugeschneit werden. Und nicht in allen Fällen sind sie dann noch gültig. Wovon dies abhängt? Wir klären auf!

Wenn es geschneit hat, haben Autofahrer ihre liebe Not, die jeweiligen Straßenverhältnisse blitzschnell zu erfassen. Dazu kommt auch noch ein zweites Problem: Wie kann ich mich an die Verkehrsregeln halten, wenn Verkehrsschilder schneebedeckt sind? Sind sie dann überhaupt gültig? Grundsätzlich gilt: Verkehrszeichen müssen laut ADAC stets so aufgestellt sein, dass sie mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden können – auch während des Vorbeifahrens. Ist ein Zeichen nur leicht verschneit, aber klar erkennbar, bleibt es gültig.

Auch die Form der Schilder ist wichtig

Manche Schilder bleiben schon anhand ihrer Form klar ersichtlich. Das Stoppschild ist ein Beispiel dafür. Dessen Form – achteckig – ist auch bei Schnee problemlos wahrnehmbar.

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch Schilder, die allein aufgrund ihrer Form mehrere Bedeutungen haben können. Dazu zählen die dreieckigen Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten. Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann von Ihnen nicht erwartet werden, dass Sie diese auch befolgen, so der ADAC. Aber Vorsicht! Unabhängig von Tempovorschriften gilt immer: Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen. Passen Sie die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.

Das Stop-Schild gilt wegen seiner markanten Achteck-Form auch dann, wenn es zugeschneit ist.
Das Stop-Schild gilt wegen seiner markanten Achteck-Form auch dann, wenn es zugeschneit ist.Tetra Images/Imago

Ausnahmen gelten für Ortskundige

Eine Ausnahme gilt für Ortskundige, die manche Strecken regelmäßig fahren. Der Verkehrsclub nennt ein Beispiel: Wer auf seinem täglichen Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich als Entschuldigung für das Tempovergehen nicht darauf berufen, dass das entsprechende Schild zugeschneit gewesen war. Fahren Sie zum Beispiel fast täglich durch eine Tempo-30-Zone wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich auch dann an die 30 km/h halten, wenn das Verkehrszeichen verschneit ist.

Wenn Sie an einem verschneiten Verkehrszeichen vorbeifahren, müssen Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, aussteigen und das Schild freikratzen. Halten Sie sich an die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.

Wurden Sie trotz nicht erkennbarer Verkehrszeichen geblitzt, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass das Schild verschneit und das Tempolimit damit nicht lesbar war. Hier kann Ihnen ein (in der Regel kostenpflichtiges) Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes helfen. Auch sollten Sie Fotos von der Stelle machen.■