Neujahrsgrüße

Frohes Neues Jahr: Bis wann ist der Gruß im Januar angebracht?

Viele beschäftigt die Frage: Bis wann im Januar ist es eigentlich angemessen, anderen ein frohes neues Jahr zu wünschen?

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Bis wann im Januar ist es eigentlich angemessen, anderen ein frohes Neues Jahr zu wünschen?
Bis wann im Januar ist es eigentlich angemessen, anderen ein frohes Neues Jahr zu wünschen?Christoph Reichwein/dpa

Klar, am Neujahrstag ist es noch ziemlich einfach: Jeden, den man trifft, wünscht man ein frohes Neues Jahr. Das gilt auch für WhatsApp und Telefon. Und auch im 2. Januar, an dem ja die meisten wieder Schule oder Arbeit besuchen, ist der Neujahrsgruß noch aktuell. Doch was, wenn man Leute trifft und das Jahr schon ein paar Tage oder Wochen alt ist? Bis zu welchem Datum ist es eigentlich angemessen, anderen ein frohes neues Jahr zu wünschen? KURIER klärt auf.

Stellen Sie sich auch jedes Jahr die Frage, bis wann es angemessen ist, anderen ein frohes Neues Jahr zu wünschen? Gerade bei Freunden und Bekannten, die man erst am Ende der ersten Januarwoche zum Essengehen trifft? Und wie ist es mit Kollegen und Kollgeinnen, die erst in der zweiten Januarwoche wieder ins Büro kommen? Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Knigge-Gesellschaft e. V. erklärt, bis wann es problemlos möglich ist, Mitmenschen ein frohes neues Jahr zu wünschen.

Wann sind Neujahrsgrüße noch in Ordnung?

In der ersten Januarhälfte können Sie Ihre Neujahrswünsche problemlos aussprechen, sagt Kaiser der Zeitschrift Bild der Frau. „Ein ‚Frohes Neues Jahr‘ wünschen wir uns in den ersten zwei Januarwochen.“ Darüber hinaus erklärt sie, warum gerade die zweite Januarwoche noch als angemessen gilt: „Die zweite Woche ist wichtig, da wir oft erst dann an den Arbeitsplatz zurückkehren oder Bekannte wieder treffen.“

Was ist jedoch mit der dritten Woche des neuen Jahres? Ist es noch angemessen, Neujahrsgrüße zu übermitteln, oder ist der Jahreswechsel für viele bereits vergessen und nicht mehr präsent? Kaiser empfiehlt: „Danach wünschen wir ‚Frohes neues Jahr‘ nur noch in Einzelfällen und mit entsprechender Ankündigung, wenn es uns eine Herzensangelegenheit ist, der Person noch gute Wünsche mit auf den Weg zu geben.“

Eine mögliche Ankündigung kann laut Kaiser so lauten: „Auch wenn das Jahr bereits etwas fortgeschritten ist, möchte ich Dir/Ihnen noch alles Gute für 2025 wünschen.“ Auch für Neujahrsempfänge in der zweiten Januarhälfte käme dieser Gruß zu Neujahr mit vorheriger Einleitung noch infrage, schreibt Bild der Frau. ■