Verkehrsrecht

Falschparker fotografieren kann teuer werden

Foto vom Falschparker gemacht? Eine Anwältin warnt: Das kann Folgen haben, über 1000 Euro Strafe sind möglich.

Author - Sebastian Karkos
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Das Handy ist schnell gezückt. Aber Vorsicht! Bei Verkehrsverstößen ist einiges zu beachten.
Das Handy ist schnell gezückt. Aber Vorsicht! Bei Verkehrsverstößen ist einiges zu beachten.Daniel Ingold/IMAGO

Praktisch: Mit dem Handy ist schnell ein Foto gemacht. Doch wer damit Verkehrsverstöße dokumentieren und melden will, sollte aufpassen. Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt gegenüber BILD, wann es teuer werden kann, einen Falschparker abzulichten.

Grundsätzlich gilt: „Das Melden eines Falschparkers an sich ist weniger problematisch. Rechtlich wird aber diskutiert, ob ich ein Foto zum Nachweis des Verstoßes machen darf. Hintergrund dabei ist, dass ein solches Foto immer auch personenbezogene Daten wie ein Nummernschild zeigt und daher auch der Datenschutz zu beachten ist.“ Gerichte haben entschieden: Das Fotografieren von Parkverstößen ist erlaubt, weil die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ein „berechtigtes Interesse“ darstellt. Heißt: Ein Foto vom Auto ist okay.

Doch es gibt eine Falle: „Kritisch kann es werden, wenn das erstellte Foto nicht nur den Pkw und den Fahrer zeigt, sondern auch den Beifahrer. Für die Anzeige eines Parkverstoßes ist nämlich ein Bild des Beifahrers weder zwingend erforderlich, noch zu Beweiszwecken geboten. Ein berechtigtes Interesse, auch von dem Beifahrer ein Foto zu machen, besteht also nicht. Eine Dokumentation des Parkverstoßes wäre auch möglich, ohne den Beifahrer mit abzulichten. Wer dennoch ein Foto macht, muss mit Schadensersatzansprüchen des Beifahrers wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung rechnen.“ Und das kann richtig teuer werden!

Verkehrsverstöße und Strafzettel sind Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt.
Verkehrsverstöße und Strafzettel sind Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt.Alfred Hofer/IMAGO

„Zeigen Sie sich uneinsichtig, kann dieser Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, und auch die Rechtsanwaltskosten sind dann von Ihnen zu ersetzen. Gerade dies kann richtig teuer werden, und man landet schnell bei einem Betrag jenseits von 1000 Euro. Hier wird man also deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als für den Parkverstoß.“ Auch falsche Anschuldigungen sind riskant: Wer wider besseres Wissen falsche Tatsachen behauptet, kann wegen Verleumdung angezeigt werden.
Fazit der Anwältin: „Der Datenschutz ist in Deutschland ein scharfes Schwert. Überlegen Sie gut, bevor Sie ein Foto von Personen machen.“

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