„Fahrscheine, bitte!“

Fahrkartenkontrolle: Was dürfen Kontrolleure – und was nicht?

Ob BVG oder Deutsche Bahn: die Fahrkartenkontrolle kann keiner umgehen, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Wir klären auf, was Fahrkartenkontrolleure dürfen.

Author - Jana Hollstein
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Die Fahrkartenkontrolle ist meistens nicht das angenehmste Erlebnis. Da ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen.
Die Fahrkartenkontrolle ist meistens nicht das angenehmste Erlebnis. Da ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen.IMAGO/ Panthermedia

Schwarzfahren macht nicht jeder aus vollem Vorsatz. Manchmal steckt die Monatskarte gerade in einem anderen Mantel, oder der Akku ist leer und man kann das Handy-Ticket nicht vorzeigen. Wenn ausgerechnet dann eine Fahrkarten-Kontrolle passiert, kann das schon mal unangenehm werden. Aber was dürfen Kontrolleure überhaupt – und wo sind die Grenzen?

Wer darf überhaupt eine Fahrkartenkontrolle machen?

Grundsätzlich dürfen Service-Mitarbeiter und, bei der Deutschen Bahn, Mitarbeiter der DB-Sicherheit kontrollieren, aber auch Mitarbeiter in Zivil. Im DB-Fernverkehr werden Kontrolleure tariflich ausgebildet und regelmäßig fortgebildet.

Darf der Kontrolleur verlangen, meinen Ausweis zu sehen?

Tatsächlich darf der Kontrolleur rechtlich gesehen nicht verlangen, den Ausweis zu sehen. Das steht nur der Polizei zu. Um sich unnötigen Ärger zu ersparen, ist es aber trotzdem ratsam, einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit sich zu führen. Das gilt vor allem, wenn Sie ein personengebundenes Monats- oder Jobticket ohne Lichtbild nutzen. Wenn ein Fahrgast nämlich nicht belegen kann, dass das Ticket ihm gehört, darf der Kontrolleur notfalls die Polizei heranziehen – und die werden dann ohnehin den Ausweis verlangen.

Muss ich aussteigen, wenn der Kontrolleur das verlangt?

Ja, auf Anweisung des Kontrolleurs müssen Sie das Fahrzeug verlassen. Das Bahn- oder Busunternehmen hat das Hausrecht und Kontrolleure, Schaffner und Busfahrer dürfen das auch durchsetzen, das heißt im Zweifelsfall die Fahrgäste zum Aussteigen aufzufordern. Das gilt dann natürlich auch für Fahrgäste, die in anderer Weise das Hausrecht missbrauchen, indem sie zum Beispiel im Zug randalieren. Da ist es dann auch egal, ob sie ein gültiges Ticket haben.

Seit der Einführung des Deutschlandtickets treffen Kontrolleure auf sehr viel weniger Schwarzfahrer.
Seit der Einführung des Deutschlandtickets treffen Kontrolleure auf sehr viel weniger Schwarzfahrer.Hannes P. Albert/dpa

Darf der Kontrolleur mich zwingen weiterzufahren, wenn ich eigentlich aussteigen muss?

Sollte es ein Fahrgast nicht rechtzeitig schaffen, ein Ticket vorzuweisen, bevor er aussteigen muss, ist es üblich, dass der Kontrolleur mit ihm an seiner Haltestelle aussteigt, wo der Fahrgast dann sein gültiges Ticket vorzeigen muss.

Dürfen Kontrolleure einen Schwarzfahrer festhalten, wenn er droht, wegzulaufen?

Ja, auch festhalten ist tatsächlich im Rahmen der Befugnisse. Versucht ein Schwarzfahrer, zu entkommen oder weigert sich, zu kooperieren, können Fahrkartenkontrolleure die Polizei rufen und den Verdächtigen festhalten, bis Beamte eintreffen. Übrigens gilt das nicht nur für Kontrolleure. Laut dem sogenannten Jedermannsrecht darf auch jeder andere einen anderen vorläufig mit verhältnismäßigen Mitteln festhalten, um eine Straftat zu verhindern.

Dürfen Kontrolleure Gewalt anwenden, wenn ein Streit eskaliert?

Die Gewaltbereitschaft bei der Fahrkartenkontrolle ist zwar gestiegen, trotzdem dürfen Kontrolleure auch bei einer handfesten Auseinandersetzung keine Gewalt anwenden, es sei denn aus Notwehr. Die Deutsche Bahn setzt stattdessen auf Deeskalation und gibt Zugbegleitern ein sogenanntes Deeskalations-Training, damit sie auch in gefährlichen Situationen einen klaren Kopf bewahren und Konflikte lösen können. Wenn alles nichts hilft, ist der letzte Ausweg, die Bundespolizei zur Unterstützung heranzuziehen. ■