Wer Ärger mit der Deutschen Bahn hat, muss nicht gleich zum Anwalt rennen. Stattdessen können Verbraucher versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dabei hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).
„Ein aktuelles Beispiel wäre etwa, dass der gebuchte Zug streikbedingt ausfällt und Reisende für ihre Fahrt einen Mietwagen buchen“, sagt Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle. „Die Kosten für den Mietwagen und Sprit könnten Verbraucher dann im Rahmen der Schlichtung geltend machen.“
Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos - nur die Kosten für Kopien und Porto müssen sie selbst tragen. Eine Voraussetzung ist: Das Verkehrsunternehmen muss Mitglied bei der SÖP sein - das trifft im Fall der Deutschen Bahn zu. Zudem müssen Verbraucher vorher versucht haben, sich direkt mit dem Unternehmen zu einigen.
Die Deutsche Bahn schreibt auf ihrer Webseite: „Wenn Sie mit der Entschädigungsentscheidung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich mit Ihrem Einwand an das Servicecenter Fahrgastrechte.“
Der Schlichtungsantrag lässt sich auch online stellen
Ist der Versuch einer direkten Einigung fehlgeschlagen, können Verbraucher einen Schlichtungsantrag bei der SÖP stellen. Dies ist auch online möglich - und empfehlenswert, weil über die Eingabemaske bereits wichtige Fragen abgeklärt werden.
Die Schlichtungsstelle prüft den Antrag. Sind alle Angaben vollständig, schickt die SÖP ihn - mit Bitte um Stellungnahme - an die Deutsche Bahn weiter. Kommt daraufhin keine Einigung zustande, prüfen die Schlichter in einem zweiten Schritt die Rechtslage neutral und unabhängig.
Auf dieser Grundlage erarbeiten die Juristen dann eine schriftliche Schlichtungsempfehlung. Und schicken diese den betroffenen Parteien, also Zugreisenden sowie der Bahn, mit ausführlicher Begründung zu. Stimmen beide Parteien dem Vorschlag zu, entsteht eine Rechtsverbindlichkeit.
80 bis 90 Prozent der Fälle lassen sich über die Schlichtungsstelle lösen
In etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle lasse sich so eine Lösung finden, heißt es. Der Schlichtungsvorschlag erfolgt meist innerhalb von 90 Tagen - also der gesetzlichen Frist.
Verbrauchern stehen in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens weitere Rechtsmittel offen - also auch, wenn die Schlichtung doch noch scheitert, können sie noch vor Gericht ziehen.
Die SÖP vermittelt nicht nur bei Streit mit der Deutschen Bahn. Sie ist auch Ansprechpartner für Reisende, die etwa mit dem Flugzeug, Schiff, der Fähre oder etwa dem Fernbus unterwegs sind.
Schlichtungsstellen gibt es auch für die Bereiche Finanzen, Energie und Versicherungen
Auch wenn es um den öffentlichen Personennahverkehr geht - also Bus, Tram, U-Bahn - können Verbraucher die SÖP kontaktieren. Welche Unternehmen im Einzelnen zu den über 400 Mitgliedern gehören, steht in der Mitgliederliste. In einigen Bundesländern gibt es dafür weitere Anlaufstellen: In NRW ist etwa die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV) zuständig und in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen die Schlichtungsstelle SNUB.