Für rund zwei Stunden ging am späten Dienstagabend nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Fahrgäste kamen viel später ans Ziel oder hingen über Nacht fest. Und wegen der Rekord-Temperaturen warnt die Bahn sogar vor Reisen, weil die Hitze dem Schienennetz zusetzt! Muss die Bahn für diese Riesen-Panne jetzt Millionen-Entschädigungen zahlen? Diese Erstattungen können Betroffene geltend machen.
So viel Geld zahlt die Bahn bei Verspätungen
Wegen einer bundesweiten Störung des veralteten, digitalen Bahnfunks GSM-R waren Fahrgäste am Dienstagabend in ganz Deutschland gestrandet oder kamen viel später an als geplant, etwa im Taxi oder in Zügen, die dann doch wieder fuhren. Sonst blieb für viele nur eine Hotelübernachtung. Für Betroffene greifen jetzt die gesetzlichen Fahrgastrechte.
Wer mindestens 60 Minuten später als geplant am Ziel ankommt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Beträgt die Verspätung mehr als zwei Stunden, werden sogar 50 Prozent erstattet. Verfällt die dazugebuchte Sitzplatzreservierung, kann man sich auch dafür das Geld zurückholen.

Zeichnet sich bereits vor Reisebeginn eine Verspätung von mindestens 60 Minuten ab, dürfen Fahrgäste außerdem auf die Fahrt verzichten und sich den Ticketpreis zurückzahlen lassen. Alternativ kann die Reise später auch über eine andere Strecke fortgesetzt werden.
In diesen Fällen gibt es keine Erstattungen
Entschädigungen dürfen Bahnunternehmen nur verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, dazu zählen etwa Unwetter oder Sabotage.
Davon gehen die Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall jedoch nicht aus. Nach Angaben der Deutschen Bahn wird derzeit der „planmäßige Tausch einer technischen Komponente“ als Ursache vermutet. Das gilt rechtlich nicht als höhere Gewalt. „Damit gelten die Fahrgastrechte natürlich in vollem Umfang, Kundinnen und Kunden werden für die Verspätungen und Ausfälle entschädigt“, teilte eine Bahnsprecherin mit.

Das gilt für Taxi-Fahrten und die Nacht im Hotel
Nicht alle gestrandeten Fahrgäste erhielten in der Nacht Taxi- oder Hotelgutscheine. Wer sich deshalb selbst helfen musste, kann dennoch Anspruch auf Erstattung haben.
Fällt die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr und beträgt die Verspätung mindestens 60 Minuten, dürfen Reisende ein Taxi nehmen, wenn keine günstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren. Die Bahn übernimmt dafür Kosten von bis zu 120 Euro.
Wer wegen der Panne auf eigene Kosten ein Hotelzimmer buchen musste, bekommt auch diese Ausgaben ersetzt. Das allerdings nur in angemessener Höhe! Was angemessen ist, ist nicht genau definiert. Wer mehrere Hotels zur Auswahl hatte, sollte deshalb nicht gerade das teuerste wählen.
So fordern Betroffene ihr Geld zurück
Wer ein Kundenkonto besitzt, kann Entschädigungen bequem online oder über die App DB Navigator beantragen.
Alle anderen nutzen das Fahrgastrechte-Formular. Dieses wird ausgefüllt und anschließend entweder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt geschickt oder in einem DB-Reisezentrum abgegeben.
Die Verspätung des Zuges muss man in der Regel nicht zwingend beweisen. Alle Verspätungen und Ausfälle werden elektronisch im System erfasst und von der Bahn bei der Antragsprüfung direkt überprüft. Nähere Informationen zu den Fahrgastrechten gibt es unter anderem auf den Seiten des Eisenbahnbundesamtes und der Deutschen Bahn.


