Es ist die Zeit der Schneeglöckchen. Die zarten, meist weißen Blüten erscheinen in Gärten normalerweise erst, wenn der Boden nicht mehr gefroren ist, und verkünden den nahenden Frühling. So bezaubernd diese ersten Frühlingsboten auch sind – gepflückt werden sollten sie nicht.
Schneeglöckchen sind in weiten Teilen Europas verbreitet. Ihr lateinischer Name Galanthus stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Milchblüte“ (gala = Milch, anthos = Blüte). Die zarten Pflanzen besitzen drei äußere, meist weiße Blütenblätter sowie drei kleinere innere, die je nach Sorte mit grünen Mustern verziert sind. Schon seit Jahrhunderten gelten Schneeglöckchen als begehrte Mitbringsel. Besonders seltene Exemplare sind auch heute noch kostbar – auf speziellen Märkten können sie Preise von 100 Euro oder mehr erreichen.
In Deutschland ist vor allem das sogenannte Kleine Schneeglöckchen verbreitet. Sein aufrechter Stängel ist an der Spitze gebogen und trägt eine einzelne, glockenförmige Blüte. Die beliebte Zwiebelpflanze kann bis zu 20 Zentimeter hoch wachsen.
Schneeglöckchen dürfen nicht gepflückt werden
Als Frühblüher sind Schneeglöckchen aber besonders wichtig für Insekten wie Hummeln und Bienen, die in den Blumen ihre erste Nahrung im Jahr finden. „Das Kleine Schneeglöckchen ist in Deutschland als gefährdet eingestuft und laut Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, da seine Zahl in der Natur rückläufig ist“, sagt Marja Rottleb, Gartenexpertin beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu). „Daher dürfen keine Exemplare aus der Natur entnommen werden.“
„Viele beliebte Blumen wie die gelbe Narzisse, das Schneeglöckchen oder der Märzenbecher sind in der Natur selten geworden und stehen deshalb unter Naturschutz. Da heißt es grundsätzlich: Mitnehmen verboten“, erklärt auch Dr. Ralph Glodek, Nachhaltigkeitsbeauftragter beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer sie dennoch pflückt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.