Wer kennt es nicht: Das Sparschwein ist voll, der Geldbeutel platzt. Was tun? Ab zum Supermarkt, das Kleingeld endlich loswerden! Doch an der Kasse bei Kaufland, Lidl, Aldi und Co. folgt manchmal die kalte Dusche. Denn tatsächlich gilt in Deutschland eine Regel, die kaum jemand kennt!
Münzen sind nicht immer zum Bezahlen zulässig
Wer seinen Wocheneinkauf mit einem Berg aus Kleingeld bezahlen will, könnte an der Kasse freundlich, aber bestimmt den Satz von der Kassiererin oder dem Kassierer hören: „Mehr als 50 Münzen darf ich nicht annehmen.“ Und damit haben sie recht.

Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen pro Zahlung anzunehmen. Das steht so in §3 des Münzgesetzes. Im Münzgesetz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bezahlen im öffentlichen Sektor festgelegt.
Wenn Kunden also mit einer ganzen Handvoll Kupfergeld bezahlen wollen, dürfen Geschäfte dies ablehnen. Die Regel soll verhindern, dass an der Kasse lange Schlangen entstehen, nur weil jemand seinen Münzvorrat loswerden möchte.
Für viele Kunden kommt diese klare Grenze fürs Bezahlen mit Kleingeld überraschend. Doch die Regel ist eindeutig und sie gilt überall, sei es im Supermarkt, beim Discounter, im Kiosk oder im Café. Selbst Behörden können sich darauf berufen. Eine Ausnahme gibt es allerdings! Die Bundesbank selbst muss auch größere Mengen an Münzen annehmen.
Wer sein Sparschwein schlachten will, hat aber andere Möglichkeiten, um das Kleingeld loszuwerden. Denn viele Banken bieten Münzautomaten an, manchmal gegen Gebühr. Einige Spendenorganisationen freuen sich über Kleingeld. Automaten in Einkaufszentren nehmen Münzen an und zahlen Scheine aus oder Gutschrift-Bons, die an der Kasse eingetauscht werden können.
Die 50-Münzen-Regel ist kein Schikane-Paragraf, sondern eine pragmatische Grenze. Sie schützt Kassierer vor Münzlawinen und sorgt dafür, dass der Betrieb nicht ins Stocken gerät.


