Das tut richtig weh!

Autofahrer, aufgepasst! Diese Bußgelder drohen im Winter für besondere Verstöße

Wenn Schnee und Eis für Glätte sorgen und die Sicht behindern, müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Wir erklären, worauf zu achten ist.

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Wer nur ein kleines Loch in den Schnee auf der Autoscheibe macht, kann mit einem Bußgeld belegt werden - denn das reicht nicht für freie Sicht auf den Verkehr.
Wer nur ein kleines Loch in den Schnee auf der Autoscheibe macht, kann mit einem Bußgeld belegt werden - denn das reicht nicht für freie Sicht auf den Verkehr.Wolfgang Maria Weber/imago

In weiten Teilen Deutschlands freuen sich die Menschen noch immer über die weiße Schnee-Pracht – nachdem tagelang immer wieder Flocken fielen und die Temperaturen absanken, bleibt der Schnee dieses Mal auch etwas länger liegen. Das bedeutet aber auch: Vor allem Autofahrer sollten besonders vorsichtig sein. Denn: Aufgrund der Wetter-Verhältnisse begehen sie leicht Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, ohne sich dessen bewusst zu sein – und dann drohen heftige Bußgelder.

Vorsicht, Autofahrer! Im Winter drohen Bußgelder für vermeintlich kleine Vergehen

Das Problem: Nicht alle der Verstöße, die man bei diesem Wetter mit dem Auto leicht begehen kann, sind wirklich allen Autofahrern bekannt. Und so passieren schnell Fehler – beispielsweise, wenn es um die richtige Beleuchtung oder das Befreien der Scheiben von Eis und Schnee geht. Wer aber erwischt wird, der muss schnell ein saftiges Bußgeld zahlen. Auf der Website „Bußgeldkatalog24“ sind alle aktuellen Bußgelder aufgelistet – ein Überblick.

Vorsichtig sein sollten Autofahrer beispielsweise, wenn es um die richtige Beleuchtung geht. Genauer gesagt: um das Abblendlicht. Diese weißen Scheinwerfer, die bei allen Autos verbaut sind und die Fahrbahn beleuchtet werden, müssen bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Wer das innerorts nicht tut, zahlt schnell 25 Euro Bußgeld, bei einer daraus resultierenden Sachbeschädigung sogar 35 Euro.

Die Scheiben sollten im Winter immer von Schnee und Eis befreit werden - ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder!
Die Scheiben sollten im Winter immer von Schnee und Eis befreit werden - ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder!Wolfgang Maria Weber/imago

Außerorts gelten andere Strafen: Wer hier ohne Abblendlicht fährt, obwohl das Wetter es erfordern würde, kann mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Wer dadurch andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, zahlt sogar 75 bzw. 90 Euro. Zur Vorbereitung auf den Winter sollte des laut „Bußgeldkatalog24“ deshalb auch gelten, die Beleuchtungseinrichtungen des Autos auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. So lassen sich Bußgelder im Winter vermeiden.

Wer nur ein Loch in den Schnee macht, kann mit einem Bußgeld belegt werden

Doch nicht nur auf das richtige Licht kommt es an – es gibt auch vermeintlich kleine Vergehen, die Konsequenzen für Autofahrer haben können. Wichtig ist es beispielsweise, dass die Scheiben frei von Schnee sind. Wer sich die Arbeit nicht machen möchte und stattdessen nur ein kleines Loch in den Schnee macht oder eine Lücke ins Eis kratzt, um freie Sicht zu haben, zahlt 10 Euro. Auch das Autodach muss vom Schnee befreit werden – wer darauf verzichtet, blecht 25 Euro Bußgeld.

Auch das Fahren mit zugeschneitem Kennzeichen kann bestraft werden. Denn Schnee auf dem Kfz-Kennzeichen behindert auch die Strafverfolgung. Nur fünf Euro sind fällig, wenn ein Autofahrer erwischt wird. Fünf Euro, die man sich mit einem einfachen Handgriff aber sparen kann. Etwas mehr kostet es, wenn man das Auto im Stand warmlaufen lässt: 80 Euro werden dafür laut Bußgeldkatalog fällig. Der Motor ist zur Fortbewegung gedacht, nicht aber, um den Innenraum des Wagens zu beheizen oder die Scheiben vom Eis zu befreien.

Wer keine Winterreifen aufgezogen hat, muss ein hohes Bußgeld zahlen

Das wohl kritischste Thema beim Autofahren im Winter bleiben aber die Winterreifen: Bei Verstößen, die dann auch noch Folgen haben, werden die höchsten Bußgelder fällig. 60 Euro kostet es laut Bußgeldkatalog, wenn Autofahrer bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen unterwegs sind. Teurer wird es, wenn andere in Gefahr gebracht werden. Wird durch die fehlenden Winterreifen eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht, steigt das Bußgeld auf 80 Euro, wer andere gefährdet, muss 100 Euro zahlen und bei Unfall beläuft sich das Bußgeld sogar auf 120 Euro. Den Punkt in Flensburg gibt’s in allen Fällen gratis dazu. ■