Zu einer richtig guten Halloween-Party gehören Kostüme natürlich dazu. Manche Klassiker wie Hexen, Clowns oder Piraten sieht man immer wieder, andere Verkleidungen sind abhängig von Trends, wie neue Filme oder Serien. Dieses Jahr sind Halloween-Kostüme hoch im Kurs, die von Essen inspiriert sind, wie Schokobons oder Ahoj-Brause. Wer aber mit seinem Kostüm kreativ werden möchte, muss das Gesetz beachten. Manche Verkleidungen sind nämlich verboten - und manchmal muss man dafür eine saftige Geldstrafe bezahlen.
Bei Kostümen verboten: Waffen
Egal ob echt oder unecht, Waffen können zu den verbotenen Verkleidungen in Deutschland gehören. Sind die unechten Waffen nämlich zu originalgetreu, sind sie sogenannte „Anscheinswaffen“. Wer damit in der Öffentlichkeit rumläuft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Warum das so krass verfolgt wird? Realistisch aussehende Waffen könnten mit echten Waffen verwechselt werden und im schlimmsten Fall eine öffentliche Panik auslösen.
Dieses Kostüm ist verboten: lebensechte Uniformen
Militär-, Piloten- oder Polizeiuniformen findet man an Halloween und an Karneval immer wieder. Passen Sie aber dabei immer darauf auf, dass es eindeutig ist, dass es sich um eine Verkleidung handelt und keine echte Uniform ist. Wenn sie sich nämlich vom Original nicht mehr unterscheiden lässt, begehen Sie eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen und können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Durch diese Strafe soll verhindert werden, dass zum Beispiel Hilfesuchende sich an kostümierte Partygänger statt an echte Polizisten wenden.

An Halloween verboten: radikale Kostüme
Mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren müssen Sie rechnen, wenn Sie volksverhetzende oder verfassungswidrige Kostüme tragen. Dazu zählen vor allem rechtsextremistische Verkleidungen. Symbole und Zeichen, die in Deutschland verboten sind, wie das Hakenkreuz, zählen auch dazu, oder aber Kostüme mit der Aufschrift „WP“ (für „White Power“), dem Wahlspruch des rassistischen Geheimbunds „Ku-Klux-Klan“.
Was Sie an Halloween nicht anziehen sollten: Kostüme mit zu wenig Stoff
Wer zu leicht bekleidet ist, macht sich an und für sich nicht strafbar - es sei denn, jemand anderes stört sich daran. Dann kann Ihr Kostüm als exhibitionistische Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses zählen. Der Träger des Halloween-Kostüms bekommt in dem Fall Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Verbotene Kostüme: Vermummungsverbot beachten
Figuren aus „Squid Game“ oder „Haus des Geldes“ sind beliebte Kostüme, die häufig auch nicht allzu teuer oder aufwendig sind. Wer aber mit Maske rausgehen will, sollte das Vermummungsverbot beachten. In Deutschland ist es nämlich verboten, sich auf dem Weg zu öffentlichen Veranstaltungen oder im Straßenverkehr zu verhüllen, damit alle Personen erkennbar sind. Auf Partys wird aber meistens eine Ausnahme gemacht, also: die Halloween-Maske dürfen Sie auf der Halloween-Party tragen, auf dem Weg dahin aber bitte absetzen. ■