EU-Parlament stimmt zu

Kampf gegen Wegwerf-Mentalität – jetzt kommt das „Recht auf Reparatur“

Aus alt mach neu – so ungefähr lautet das Motto eines Gesetztes, das bald in der EU gelten soll.

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Ein Handy wird wieder fit gemacht. In der EU sollen Kunden das Recht haben, Geräte reparieren zu lassen. Durch die neue Regelung sollen Produkte länger genutzt und weniger Müll produziert werden. (Symbolbild).
Ein Handy wird wieder fit gemacht. In der EU sollen Kunden das Recht haben, Geräte reparieren zu lassen. Durch die neue Regelung sollen Produkte länger genutzt und weniger Müll produziert werden. (Symbolbild).Christian Charisius/dpa

Wenn ein Elektrogerät den Geist aufgibt, ist guter Rat meist nicht teuer. Es wird einfach neu gekauft, denn eine Reparatur ist oft schwierig zu organisieren, eine willige Werkstatt nicht selten schwer zu finden und dann auch häufig noch ziemlich teuer. So wählen die meisten von uns den bequemeren Weg einer Neuanschaffung.

Ein neues EU-Gesetz soll es Verbrauchern künftig einfacher machen, Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone bei einem Defekt reparieren zu lassen. Das Europäische Parlament beschloss am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit das sogenannte Recht auf Reparatur. Unter anderem müssen die Hersteller zahlreicher Geräte auch über die gesetzliche Garantie hinaus Reparaturen anbieten. Unabhängige Werkstätten sollen gestärkt werden.

Verbraucher sollen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch an unabhängige Werkstätten verkauft werden. Das Gesetz verbietet den Herstellern zudem, Reparaturen etwa durch bestimmte Software-Einstellungen zu erschweren.

Online-Suche nach passender Werkstatt

Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert. Brüssel soll ein EU-weites Online-Portal aufsetzen, auf dem Verbraucher etwa Werkstätten, Geschäfte für reparierte Altgeräte oder Interessenten für den Kauf defekter Geräte suchen können. Preise für Reparaturen sollen transparent einsehbar sein.

Die Richtlinie schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten jedoch nur mindestens eine verpflichtend umsetzen müssen, etwa die Ausgabe von Garantie-Gutscheinen, Informationskampagnen, das Anbieten von Reparaturkursen oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen.

Im Europaparlament stimmten 584 Abgeordnete für das Recht auf Reparatur, bei drei Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Der Rat der 27 Mitgliedstaaten muss das Gesetz noch formal absegnen.

Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren lassen. Das Gesetz soll auch für weniger Elektroschrott sorgen und die CO₂-Emissionen senken. ■