Anträge auf Kurzarbeitergeld schwappen wie eine Welle über die Bundesagentur für Arbeit.
Anträge auf Kurzarbeitergeld schwappen wie eine Welle über die Bundesagentur für Arbeit. Foto: imago images/MiS

Patrick Stottrop führt das gleichnamige Modegeschäft in dritter Generation. Sein Großvater hatte das Unternehmen 1928 in Berlin gegründet. Heute betreibt der Enkel zusammen mit seiner Schwester zwei Filialen. Bis vor wenigen Wochen liefen die Geschäfte noch gut. Erst im Februar hatte der 47-Jährige Stücke für die Übergangsmode geordert, dann kam der Shutdown. „Die Ware lässt sich jetzt nur noch mit hohen Rabatten verkaufen“, sagt Stottrop. „Wenn überhaupt.“

Die Corona-Krise trifft das Berliner Unternehmen hart. Sechs Wochen waren die Läden zu. Inzwischen ist wieder geöffnet, doch es kommen weniger Kunden als vor der Schließung. Stottrop bekommt die Kaufzurückhaltung zu spüren. Deutlich zweistellig sei das Umsatzminus, bemerkt er, und die Kasse bald leer. Für einen Kredit hat er die Zusage, aber noch kein Geld. Auch auf das beantragte Kurzarbeitergeld für seine zehn Mitarbeiter wartet er. Ende April hatte der Unternehmer den Antrag an die Arbeitsagentur geschickt. „Bis jetzt habe ich nicht einen Cent.“

IHK bietet Corona-Hotline an

Ein Einzelfall? In der hiesigen Industrie- und Handelskammer (IHK) gibt es seit Mitte März eine Corona-Hotline. Dort können Unternehmer ihre Fragen loswerden und Hilfe bekommen. Allein zum Thema Kurzarbeit fanden bislang mehr als 500 Beratungen statt. „Nach den Rückmeldungen lässt sich sagen, dass beim überwiegenden Teil der Unternehmen die Auszahlung gut funktioniert“, so Jörg Nolte, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik der IHK Berlin, der Berliner Zeitung.

Natürlich gebe es einzelne Fälle, in denen es hakt. „Aber grundsätzlich leisten die Mitarbeiter der Regionaldirektion allein angesichts der schieren Masse an Anträgen, die innerhalb von kürzester Zeit bearbeitet werden mussten, wirklich hervorragende Arbeit“, erklärt Nolte. Ähnliches ist auch bei den regionalen Unternehmensverbänden zu hören.

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Tatsächlich schwappten die Anträge auf Kurzarbeitergeld wie eine Welle über die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Hatten Mitte Februar noch etwa 300 Berliner Unternehmen Kurzarbeit beantragt, waren es acht Wochen später bereits 30.000. Für die Beantragung von Kurzarbeitergeld gibt es ein zweistufiges Verfahren. Zunächst muss Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen formlos angezeigt werden.

Es ist eine Art Registrierung oder Bedarfsmeldung der Unternehmen, für wie viele Mitarbeiter im laufenden Monat Kurzarbeitergeld benötigt wird. Ablehnungen habe es laut Arbeitsagentur nur in ganz wenigen Einzelfällen geben. Etwa dann, wenn sich ein Soloselbständiger gemeldet hat, der wegen fehlender Sozialversicherungspflicht keinen Anspruch hat, oder ein Unternehmer mit ausschließlich Minijobbern als Angestellte.

Täglich mindestens 2500 Anträge auf Kurzarbeit

Ab dem ersten Tag des Folgemonats kann das Unternehmen dann das Kurzarbeitergeld tatsächlich beantragen. Die Arbeitsagentur spricht von einem „vereinfachten Verfahren“: „Eine A4-Seite und dazu die Lohn- und Gehaltslisten der Mitarbeiter“, sagt Manja Kraatz, Sprecherin der hiesigen Regionaldirektion.

Aktuell werden dort jeden Tag wenigstens 2500 Anträge auf Kurzarbeit bearbeitet. Wie viele Mitarbeiter genau damit befasst sind, will man nicht sagen. Es seien mehr als zehnmal so viele wie zu Vor-Corona-Zeiten, ist zu erfahren. Dafür hat sich die Agentur intern neu aufgestellt. Mitarbeiter, die noch im Februar Jobs vermittelten oder in der Berufsberatung Jugendlichen Zukunftsempfehlungen gaben, bearbeiten nun Anträge von Unternehmern, die versuchen, mit ihren Beschäftigten durch die Krise zu kommen. Stand Mitte April waren allein in Berlin 340.000 Menschen in Kurzarbeit. Manja Kraatz: „Hier ist allen sehr bewusst, dass an jedem Antrag Existenzen hängen."

Unternehmen müssen in Vorleistung gehen

Und darum geht es tatsächlich. Denn die Unternehmen bezahlen ihre Mitarbeiter nicht mit dem Kurzarbeitergeld, sondern müssen damit in Vorleistung gehen. Wem dafür das Geld fehlt, muss einen Kredit aufnehmen. Dauert es zu lange, ist die Idee von Kurzarbeit als „Brandmauer“ gegen Kündigungen und Entlassungen wertlos. Wie schnell das Geld fließen muss, ist allerdings vorgeschrieben. Maximal 15 Werktage dürfen zwischen Antragstellung und Auszahlung des Geldes liegen.

In Berlin wird das wohl eingehalten. Im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses verkündete jedenfalls Bernd Becking, Chef der Regionaldirektion jetzt: „Die Bearbeitungsdauer von Anträgen zur Auszahlung von Kurzarbeitergeld liegt derzeit bei deutlich unter drei Wochen, sofern die Unterlagen vollständig sind.“ Aber was heißt das? Sind unvollständige Anträge die Ausnahme oder die Regel - oder vielleicht die Grauzone, in der Fristüberschreitungen versteckt werden können?

Verzögerung wegen unvollständiger Anträge

„Tatsächlich sind etwa zwei von drei Anträgen unvollständig", sagt Sprecherin Kraatz. Manchmal fehle eine Unterschrift oder eine Bankverbindung, mitunter seien Anträge nicht lesbar. Das koste kostbare Zeit, unnötige Verzögerungen könnten sich ergeben, sagt Kraatz. Dass im Umkehrschluss nur ein Drittel der Anträge fristgemäß bearbeitet werden kann, will die Sprecherin nicht bestätigen. „Auch bei unvollständig eingereichten Unterlagen, liegt der Fokus darauf, die fehlenden Angaben umgehend einzuholen, damit die Auszahlung schnellstmöglich erfolgen kann.“ Bei wie vielen Anträgen die 15-Tage-Frist gebrochen wird, könne sie nicht sagen.

Unterdessen gerät die Senatsverwaltung für Arbeit in Sachen Kurzarbeitergeld in die Kritik. So wollte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja in einer Anfrage an den Senat unter anderem die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags und die durchschnittliche Höhe der Auszahlungen erfahren. Die Antwort der Arbeitsverwaltung lautete jeweils: „Wird nicht gemessen.“ Sehr bestimmt fiel hingegen die Antwort auf Czajas Frage aus, ob das Land Berlin Personal für die Bearbeitung der Anträge bereitstelle: „Bisher gibt es keine Planungen.“

FDP-Politiker Czaja: Es wird gezögert, abgewartet und weggeschaut

Für den FDP-Politiker ist das inakzeptabel. „Personal bereitzustellen, um den Bedarf an Hilfen zu erfassen und um Gelder schnell fließen zu lassen, wäre das Mindeste, was der Senat für die Stadt tun sollte. Stattdessen wird gezögert, abgewartet und weggeschaut“, moniert er.

Für den Einzelhändler Patrick Stottrop zählt inzwischen jeder Tag. Hält die Arbeitsagentur Wort, wird das Geld spätestens nächste Woche überwiesen. „Bis Ende des Monats muss es kommen“, sagt der Enkel des Firmengründers.