Malsack-Winkelmann steht aus formalen Gründen bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin im Februar als Kandidatin der AfD auf dem Stimmzettel. Sie war im Dezember vergangenen Jahres im Rahmen einer großangelegten Razzia festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.
„Die Kandidatin darf nicht vom Stimmzettel gestrichen werden“, erklärte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Im Rechtsstaat gilt eine Person so lange als unschuldig, bis die Schuld durch ein ordentliches Gericht festgestellt wird.“ Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, dass die Bundestagswahl vom September 2021 in Berlin wegen zahlreicher Pannen in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden muss.
Exakt die gleiche Kandidatenliste wie bei der ursprünglichen Bundestagswahl
Dabei gelten exakt die gleichen Kandidatenlisten wie bei der ursprünglichen Wahl. Malsack-Winkemann stand bei der Bundestagswahl auf der Landesliste der Berliner AfD. „Wir haben alles versucht, aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, Frau Malsack-Winkemann von der Landesliste zu streichen“, sagte AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker dem „Tagesspiegel“.