Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die „Bild“ zuerst berichtete. Den Angaben zufolge stellte Deutschland 2023 insgesamt 74.622 Übernahmeersuchen - sie entsprechen den EU-weit geltenden Dublin-Regeln. Mit der Ausreise der Betroffenen endete dies allerdings nur in 5053 Fällen, wie aus der Aufstellung der Bundesregierung hervorgeht. Das sind nur 6,8 Prozent aller Fälle!
Die fristgerechte Überstellung scheiterte in 38.682 Fällen, und zwar aus unterschiedlichen Gründen - zum Beispiel, weil der Zielstaat diese stornierte oder weil eine Gerichtsentscheidung vorlag, die eine Überstellung untersagte. In 222 Fällen scheiterte eine Überstellung am Widerstand des Abzuschiebenden.
Die Dublin-Verordnung regelt, dass ein anderes EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst eingereist ist. Eine Abschiebung muss danach innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Frist kann nur im Ausnahmefall verlängert werden. Danach fällt der Asylbewerber in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Nach Italien gab es nur elf Abschiebungen - bei 15.479 Übernehmeersuchen!
Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Österreich (1534). Nach Italien brachte Deutschland im ganzen Jahr lediglich elf Asylbewerber - bei insgesamt 15.479 Übernahmeersuchen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Samstag, die Bundesregierung stehe im Austausch mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, um Verbesserungen bei der Durchführung des Dublin-Verfahrens zu erreichen.