Wer seinen 3G-Status ab Mittwoch nicht nachweisen kann, dem drohen harte Konsequenzen. Und da ist die Streichung des Gehaltes noch das kleinste Übel.
Wer seinen 3G-Status ab Mittwoch nicht nachweisen kann, dem drohen harte Konsequenzen. Und da ist die Streichung des Gehaltes noch das kleinste Übel. IMAGO/ULMER Pressebildagentur

Es wird immer ungemütlicher für Ungeimpfte. Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, gilt bereits ab Mittwoch, dem 24. November, 3G am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte erhalten Zutritt zum Arbeitsplatz.

Die neue 3G-Regel greift – und das nicht nur in Bus und Bahn, sondern auch am Arbeitsplatz. Dort muss man nun, sofern man nicht geimpft ist, jeden Tag aufs Neue einen gültigen Corona-Test vorweisen. Es drohen Lohnausfall und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung, sollte man diese Maßnahmen boykottieren.

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3G am Arbeitsplatz: Arbeitsminister warnt vor Konsequenzen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat zu den geplanten Corona-Maßnahmen im Inforadio des RBB klar Stellung bezogen: „Es geht darum, dass tatsächlich ab kommender Woche nur dann Beschäftigte eine Betriebsstätte betreten können, wenn sie geimpft sind, genesen oder einen aktuellen Test nachweisen können.“

Durchsetzen müsse das der Arbeitgeber. „Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, das zu kontrollieren – am Einlass. Der Arbeitgeber habe auch die Möglichkeit, die Daten zu speichern, damit die Geimpften jeden Tag auch mit ihrem Werksausweis beispielsweise Eintritt haben“, erklärt der Arbeitsminister.

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Eine Mitarbeiterin im Corona-Testzentrum hält ein Teststäbchen für einen Nasen-Rachen-Abstrich. Wer sich künftig für den Job nicht wenigstens testen lässt, dem drohen harte Konsequenzen.
Eine Mitarbeiterin im Corona-Testzentrum hält ein Teststäbchen für einen Nasen-Rachen-Abstrich. Wer sich künftig für den Job nicht wenigstens testen lässt, dem drohen harte Konsequenzen. dpa/Christian Charisius

Und weiter: „Die, die chronisch weder sich impfen lassen noch einen Test beibringen, die haben kein Recht, die Betriebsstätte zu betreten und müssen dann auch damit rechnen, dass es keine Lohnfortzahlung gibt – im Zweifel sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen.“

Heißt im Klartext: Wer sich nicht impfen lässt und trotzdem wiederholt keinen Test nachweisen kann, dem droht die Kündigung.

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Das müssen Ungeimpfte zu 3G am Arbeitsplatz wissen

Vom Bundesarbeitsministerium heißt es: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern.“

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Allerdings dürfe das kein Dauerzustand sein. „Weigert sich der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann als ultima ratio eine Kündigung in Betracht kommen. Hier ist im Rahmen der Negativprognose auch die zeitliche Befristung der 3G-Regelung zu beachten. Wenn der Arbeitnehmer seinen 3G-Status nicht preisgeben möchte oder nicht nachweisen kann und deshalb die Arbeitsleistung nicht erbringen kann, dürfte ihm in der Regel auch kein Vergütungsanspruch zustehen.“

Übrigens: Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern täglich ein Testangebot zu unterbreiten. Es gilt weiterhin, dass er zwei Selbsttests zur Eigenanwendung pro Woche zur Verfügung stellen muss. Alle anderen Tests müssen sich ungeimpfte Arbeitnehmer selbst besorgen. Die Abstrichnahme darf bei Schnell- oder Selbsttests grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. PCR-Tests sind für 48 Stunden gültig.