Straßenverkehrsrecht geändert

Bundesrat erlaubt Fahrradblinker

Künftig sind Blinker an allen Fahrrädern erlaubt. Der Bundesrat stimmte einer Änderung der Vorschriften im Straßenverkehrsrecht zu.

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Zukünftig erlaubt: Ein Fahrradblinker blinkt an einem Liegerad.
Zukünftig erlaubt: Ein Fahrradblinker blinkt an einem Liegerad.Arne Immanuel Bänsch/dpa

Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic (FDP) begrüßte, dass der Bundesrat den Weg frei gemacht habe, künftig Fahrradblinker zuzulassen. „Die technische Entwicklung der letzten Jahre hat diese Änderung ermöglicht“, sagte Luksic. „Das ist gut für die Verkehrssicherheit, da Radfahrer dadurch beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Es ist aber auch ein wichtiges Signal für die Fahrradbranche, die nun Planungssicherheit hat, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen.“ Fahrradblinker sind seit Jahrzehnten auf dem deutschen Markt zu haben, ihr Einsatz im Straßenverkehr war aber bisher nicht erlaubt.

Bisher waren „Fahrtrichtungsanzeiger“, so lautet die korrekte Bezeichnung, nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau – wie zum Beispiel Fahrradrikschas – zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden können.

Verkehrsministerium ist besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs

Im Januar hatte das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung angekündigt. Eine Sprecherin sagte damals, das Verkehrsministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs – die Zahl der Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Um das Abbiegen anzuzeigen, sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger seien ein Mittel, dies zu entschärfen. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen. ■