Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic (FDP) begrüßte, dass der Bundesrat den Weg frei gemacht habe, künftig Fahrradblinker zuzulassen. „Die technische Entwicklung der letzten Jahre hat diese Änderung ermöglicht“, sagte Luksic. „Das ist gut für die Verkehrssicherheit, da Radfahrer dadurch beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Es ist aber auch ein wichtiges Signal für die Fahrradbranche, die nun Planungssicherheit hat, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen.“ Fahrradblinker sind seit Jahrzehnten auf dem deutschen Markt zu haben, ihr Einsatz im Straßenverkehr war aber bisher nicht erlaubt.
Bisher waren „Fahrtrichtungsanzeiger“, so lautet die korrekte Bezeichnung, nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau – wie zum Beispiel Fahrradrikschas – zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden können.
Verkehrsministerium ist besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs
Im Januar hatte das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung angekündigt. Eine Sprecherin sagte damals, das Verkehrsministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs – die Zahl der Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.


