Im Sommer dürfen sich viele Rentner über ein kleines Plus auf dem Konto freuen. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die gesetzliche Rente in Deutschland um 3,74 Prozent. Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden entsprechend angepasst. Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Bezieher automatisch per Post über die neuen Beträge. Aber es gibt einen Haken.
Zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli werden die entsprechenden Schreiben versendet – wer bis Ende Juli nichts erhalten hat, kann sich an seinen Rententräger wenden. Aber auch ohne Bescheid erfolgt die Auszahlung der höheren Beträge automatisch.
Doch das Schreiben bringt dieses Jahr nicht nur gute Nachrichten. Zusätzlich zur Rentenerhöhung wird auch eine Änderung beim Pflegeversicherungsbeitrag angekündigt – und diese wirkt rückwirkend.
Für Pflichtversicherte steigt der Beitragssatz ab Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent. Das betrifft alle Rentner, die über ihre Rente versichert sind. Anders als bei Arbeitnehmern, bei denen die Anpassung schon zu Jahresbeginn umgesetzt wurde, kommt die Neuregelung bei Rentnern erst im Juli an – dafür aber mit Nachzahlung.
Bundesverband der Rentenberater kritisiert Zwangszinsen
Im Klartext heißt das: Im Juli wird einmalig ein Beitragssatz von 4,8 Prozent fällig. Damit werden die Beiträge für die ersten sechs Monate des Jahres pauschal ausgeglichen. Ab August 2025 gilt dann dauerhaft der neue Satz von 3,6 Prozent. Diese Angaben sind im offiziellen Schreiben unter der Anlage „Berechnung der Rente“ zu finden.
Nicht alle sehen diese Regelung unkritisch. Der Bundesverband der Rentenberater bemängelt, dass die Nachzahlung auf Basis der erhöhten Juli-Rente berechnet wird. Dadurch entstehe ein indirekter Zins-Effekt – eine Art „Zwangszins“, so die Kritik. In der Praxis bleibt die Belastung aber überschaubar: Bei einer Monatsrente von 1000 Euro liegt der zusätzliche Betrag bei lediglich rund 45 Cent.