Mehr als 20 Verkehrsverstöße

Extremstrafe droht: Deutscher (22) rast doppelt so schnell wie erlaubt durch den Schweizer Gotthardtunnel

Mit 171,8 km/h rast ein Deutscher durch den Gotthard-Tunnel und begeht 21 Überholverstöße. Nun drohen hohe Strafen und ein Fahrverbot.

Author - Stefan Henseke
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Der Gotthard-Straßentunnel ist mit 16,9 Kilometern Länge der längste Straßentunnel in den Alpen.
Der Gotthard-Straßentunnel ist mit 16,9 Kilometern Länge der längste Straßentunnel in den Alpen.IMAGO/Sepp Spiegl

Deutscher rast mit 172 km/h in weniger als sechs Minuten durch den Schweizer Gotthard-Tunnel. Er begeht dabei mehr als 20 Verkehrsverstöße – und stand wohl unter Drogen. Wie teuer das für den Deutschen werden wird. 

Autofahrer stand unter Drogeneinfluss

Was sich ein 22-jähriger Autofahrer aus Deutschland auf dem Weg nach Italien geleistet hat, machte selbst erfahrene Schweizer Polizisten sprachlos. Mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h raste der Mann durch den Gotthard-Straßentunnel – erlaubt sind dort lediglich 80 km/h. Für die knapp 17 Kilometer lange Tunnelröhre hätte er damit weniger als sechs Minuten benötigt. Bei vorgeschriebenem Tempo dauert die Durchfahrt rund 13 Minuten.

Doch die Geschwindigkeit war längst nicht alles. Nach Angaben der Kantonspolizei Uri überholte der Fahrer während der Fahrt durch den Tunnel insgesamt 21 Mal, obwohl dort eine doppelte Sicherheitslinie das Überholen strikt verbietet. Bereits kurz vor dem Nordportal bei Göschenen soll er zudem verbotenerweise rechts über eine Sperrfläche an einem anderen Auto vorbeigezogen sein.

Schließlich wurde der Wagen mit deutschen Kennzeichen von der Kantonspolizei Tessin gestoppt und an die Kollegen im Kanton Uri übergeben. Gegen den 22-Jährigen wurde ein Fahrverbot für die gesamte Schweiz ausgesprochen. Außerdem musste er mehrere Tausend Schweizer Franken als Sicherheitsleistung hinterlegen. Ein Drogenschnelltest verlief nach Polizeiangaben ebenfalls positiv.

Der Gotthard-Straßentunnel ist 16,9 Kilometer lang und zählt zu den längsten Straßentunneln der Welt. Gerade in den Sommerferien nutzen ihn täglich Tausende Urlauber auf dem Weg nach Italien. Wegen des Gegenverkehrs und der Länge des Tunnels gelten dort besonders strenge Sicherheitsvorschriften. Umso gravierender wiegen die Vorwürfe gegen den Deutschen.

Deutscher war zu schnell für den Schweizer „Ordnungsbussenkatalog“

Viele fragen sich nun, wie hoch das Bußgeld ausfallen könnte. Denn die Schweiz bestraft Verkehrssünder viel härter als bei uns. Zwar gibt es in der Schweiz einen „Ordnungsbussenkatalog“ – dieser gilt jedoch nur für leichtere Verkehrsverstöße wie geringfügige Tempoüberschreitungen oder Parkverstöße. Der Katalog kommt nur zum Einsatz, wenn man nicht mehr als 15 km/h (250 Schweizer Franken) zu schnell gefahren ist.

Der Fall des 22-Jährigen fällt jedoch nicht mehr unter diesen Katalog. Bei einer derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitung greift vielmehr der sogenannte Rasertatbestand. Er kommt bei besonders gefährlichen Verkehrsdelikten zur Anwendung und wird nicht mit einer festen Geldbuße geahndet.

Bei der Einfahrt in den Gotthardtunnel kommt es oft zu Staus, Rasen ist gefährlich.
Bei der Einfahrt in den Gotthardtunnel kommt es oft zu Staus, Rasen ist gefährlich.Manuel Geisser/imago

Über das Strafmaß entscheidet stattdessen ein Gericht. Möglich sind sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe richtet sich in der Schweiz nach sogenannten Tagessätzen. Das Gericht legt zunächst die Anzahl der Tagessätze entsprechend der Schwere der Tat fest. Anschließend wird die Höhe eines einzelnen Tagessatzes nach Einkommen und Vermögen des Täters berechnet. Wer mehr verdient, muss entsprechend tiefer in die Tasche greifen.

Über die Strafe entscheiden jetzt die Gerichte

In einem Fall überschritt ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 88 km/h. Das zuständige Gericht verurteilte ihn vor zwei Jahren als Ersttäter zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie zu einer Buße von 1000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil.

Unabhängig davon drohen dem Deutschen weitere Strafen wegen der verbotenen Überholmanöver, des Rechtsüberholens vor dem Tunnel sowie des positiven Drogenschnelltests. Über die endgültigen Konsequenzen wird nun ein Schweizer Gericht entscheiden.