Ermittlungen beendet

Skandal-Video von Sylt: Keine Strafe für „Ausländer raus“-Gesänge

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verdachts auf Volksverhetzung ein. Für einen mutmaßlichen Hitlergruß gibt es Bewährung.

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Die Promi-Bar Pony auf Sylt. Hier auf der Terrasse grölten Gäste an Pfingsten 2024 die ausländerfeindlichen Parolen.
Die Promi-Bar Pony auf Sylt. Hier auf der Terrasse grölten Gäste an Pfingsten 2024 die ausländerfeindlichen Parolen.Georg Wendt/dpa

Partygäste auf Sylt grölen rassistische Parolen. Das Video mit diesen Szenen aus einer Promi-Bar in Kampen sorgte im vergangenen Jahr für Entsetzen. Eine Gruppe junger Leute sang lautstark „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Eine Strafe haben die meisten von ihnen nun nicht mehr zu befürchten.

Zur Melodie von „L’amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D’Agostino hatten mehrere Gäste des bekannten Lokals Pony die ausländerfeindlichen Parolen skandiert. Kurz nach Pfingsten 2024 war das Video viral gegangen. Wenig später wurde unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Nun, nach knapp einem Jahr, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Verfahren überwiegend eingestellt, wie die Behörde mitteilte. Lediglich gegen eine Person sei „öffentlich Klage erhoben“ worden.

Strafbefehl auf Bewährung für mutmaßlichen Hitlergruß

Das Video, das in der Pony-Bar auf Sylt entstand, zeigt Feiernde beim Grölen ausländerfeindlicher Parolen. Der Mann, der mutmaßlich einen Hitlergruß zeigt und den Hitler-Bart imitiert, erhielt eine Bewährungsstrafe.
Das Video, das in der Pony-Bar auf Sylt entstand, zeigt Feiernde beim Grölen ausländerfeindlicher Parolen. Der Mann, der mutmaßlich einen Hitlergruß zeigt und den Hitler-Bart imitiert, erhielt eine Bewährungsstrafe.Georg Wendt/dpa, Twitter

Es sei beantragt worden, den heute 26-Jährigen wegen eines „winkenden Grußes“ mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ mit einem Strafbefehl zu verwarnen, heißt es in der Mitteilung. Die Gesten sind ebenfalls in dem Video zu sehen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.

Als Bewährungsauflage wurde dem 26-Jährigen unter anderem auferlegt, 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Heißt: Er muss die Geldstrafe nur zahlen, wenn er innerhalb eines Jahres gegen die Bewährung verstößt, sich also etwas zuschulden kommen lässt.

Keine Strafe für „Ausländer raus“-Gesang

Ein Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau wurde eingestellt. Das Rufen der Parolen „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es. Dies wäre laut der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber die Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Bundesweite Empörung über die Nazigesänge auf Sylt

Das nur wenige Sekunden lange Video mit dem ausländerfeindlichen Gegröle soll am Pfingstsamstag 2024 auf der Terrasse der Pony-Bar entstanden sein. Es war in den sozialen Medien unkommentiert hochgeladen worden. Wenige Tage später hatte die Polizei den Vorfall publik gemacht. Er sorgte für bundesweite Schlagzeilen und Empörung.

Gigi D’Agostino, dessen Song benutzt wurde, stellte klar, dass sich dieser ausschließlich um Liebe drehe. Der Missbrauch des Liedes war kein Einzelfall. In den Monaten zuvor gab es immer wieder Vorfälle, bei denen zu dem Lied Naziparolen gerufen wurden – etwa in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. ■