Erneute Wende

Steakhouse-Erbin: Jetzt wird sie mit Haftbefehl gesucht!

Nach einer mysteriösen Entführung in Dänemark haben die dortigen Behörden einen Haftbefehl gegen Christina Block ausgestellt. Ob er vollstreckt wird, ist derzeit noch unklar.

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Unternehmerin Christina Block: Die Kinder sind bei mir!
Unternehmerin Christina Block: Die Kinder sind bei mir!Georg Wendt/dpa

Das Drama um die Entführung der Kinder von Steakhouse Erbin Christina Block (48) geht in die nächste Runde: Jetzt wird sie mit einem europäischen Haftbefehl gesucht! Laut Informationen der „Bild“ lassen dänische Behörden nach ihr suchen, nachdem die Kinder der Frau aus Dänemark geholt worden waren.

Zudem gibt es weitere Details zu dem mysteriösen Fall. So sollen insgesamt acht Männer den Vater der beiden Kinder am Silvesterabend niedergeschlagen haben. Sie waren es auch, die die Tochter (13) und den Sohn (10) in das Auto zwangen und mit ihnen nach Deutschland rasten. Bei den Fahrzeugen soll es sich um zwei Mietwagen mit deutschen Kennzeichen gehandelt haben.

Hamburger LKA will Aufenthaltsort von Christina Block wissen

Das Hamburger Landeskriminalamt habe den Haftbefehl bereits erhalten. Jedoch habe man ihn in einen Aufenthaltsbeschluss umgewandelt. Demnach muss Christina Block ihren Aufenthaltsort den Behörden mitteilen. Ob Deutschland die Frau ausliefern wird, ist bisher unklar.

Am Dienstag bestätigte eine Sprecherin der Firma Block House, dass die Kinder bei ihrer Mutter seien. „Ich darf mitteilen, dass sich meine Kinder Klara und Theodor bei mir befinden. Die Kinder sind wohl auf“, ließ Block über den Sprecher ihrer Steakhouse-Firma mitteilen.

Sorgerechtsstreit hinter Haftbefehl?

Hintergrund des Haftbefehls könnte ein Sorgerechtsstreit um die Kinder sein. Laut den „Bild“-Berichten dauert der Streit um die insgesamt vier Kinder der früheren Eheleute bereits seit mehreren Jahren an. Die beiden Kinder sollen seit 2021 mit einer Schwester bei ihrem Vater in Dänemark leben. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte geurteilt, dass die Kinder nach Deutschland zurückgebracht werden müssen.

Doch die dänischen Behörden setzten das Urteil nicht um. Die Mutter der Kinder hatte in einem Interview geäußert, dass sie sich von den Kindern entfremdet fühle. Die beiden Minderjährigen werden nun bei der Mutter bleiben. Diese habe das Sorgerecht für die beiden Kinder, hieß es zuvor.