Wieder zurück beim Vater

Drama um Steakhouse-Erbin – Christina Block: Kinder wurden nicht angehört

Es ist ein Tauziehen um zwei Kinder, 10 und 13 Jahre alt, das schlimmer nicht sein könnte. Christina Block erklärt: Die Kinder wurden, „ohne angehört zu werden“, zurück zum Vater gebracht.

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Steakhouse-Erbin Christina Block kämpft um ihre Kinder.
Steakhouse-Erbin Christina Block kämpft um ihre Kinder.Georg Wendt/dpa

Worum geht es im Drama um die Kinder der Steakhouse-Erbin eigentlich? Das ist die Frage, die sich ganz Deutschland stellt. Denn bei allem, was über den Sorgerechtsstreit mit all seinen furchtbaren Folgen bekannt ist, scheint eine Sache völlig außen vor zu sein: Was wollen eigentlich die Kinder?

Fakt ist: In der Silvester-Nacht wurden die Kinder von Steakhouse-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann Stefan H., Klara (13) und Theo (10), in Dänemark entführt. Dazu war der Vater der Kinder zuvor niedergeschlagen worden. Danach tauchten die Kinder in Deutschland wieder auf – bei ihrer Mutter.

Kinder von Steakhouse-Erbin vom Jugendamt begutachtet

Dem vorangegangen war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit um die Kinder. 2021 hatte Vater Stefan H. die Kinder nach einem Papa-Wochenende nicht wieder herausgegeben, behielt sie in Dänemark. Ein deutsches Gericht hatte der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, die dänischen Behörden setzten das jedoch nicht um.

Erst nach dem Entführungs-Drama in der Silvester-Nacht kippe die Meinung des Gerichts. Plötzlich sollten die Kinder doch beim Vater leben, wurden zurück nach Dänemark gebracht. Begründung: Es glaubt, „dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche“. Weil die Kinder seit zweieinhalb Jahren ihren Lebensmittelpunkt beim Vater haben. Aber auch, weil sie aus ihrem dortigen Umfeld „unter äußerst belastenden Umständen gerissen wurden“.

Es ist ein Tauziehen um zwei junge Menschen – gerade einmal 10 und 13 Jahre alt –, die doch eigentlich eine unbeschwerte Kindheit haben sollten. Deren Eltern ihnen diese aber verwehren. Vater Stefan H. augmentiert, die Kinder seien bei ihrer Mutter Gewalt ausgesetzt. Das sehen die Behören in Deutschland allerdings nicht so.

Steakhouse-Erbin Christina Block mit Gerhard Delling, mit dem sie seit 2021 zusammen ist.
Steakhouse-Erbin Christina Block mit Gerhard Delling, mit dem sie seit 2021 zusammen ist.Stephan Wallocha/imago

Was die Behörden allerdings scheinbar auch nicht sehen (wollen), ist, wie es den Kindern geht, was die Kinder wollen. Zumindest sagt das Christina Block in einem Interview mit Bild. „Ich hätte nie gedacht, dass meine Kinder, ohne angehört zu werden, zu dem Vater gebracht werden, der die Kinder vorher widerrechtlich einbehalten hat“, sagt. „Die Gerichte haben klar und deutlich entschieden, dass er sie zurückzugeben hat. Und er hat dies nie befolgt.“

Wurden die Kinder der Steakhouse-Erbin nach ihrer Meinung gar nicht gefragt?

Berichten der Mutter zufolge hätten eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und eine LKA-Beamtin am 3. Januar Klara und Theodor in Deutschland begutachtet. Sie sollen weder niedergeschlagen gewesen sein noch hätten sie verweinte Augen gehabt. Das stünde so im Protokoll. Einen Tag später habe erneut eine Mitarbeiterin des Jugendamtes mit den Kindern gesprochen und gespielt.

Am 5. Januar dann die Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts: Die Kinder müssen wieder dem Vater übergeben werden. Familien-Anwälte fahren Klara und Theo zurück nach Dänemark. Das Jugendamt soll vom Oberlandesgericht nicht angehört worden sein, bevor dieses entschied.

Wenn das stimmt, ist es wirklich unbegreiflich. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (71, FDP) in Bild: „Mir ist völlig unklar, wie sowohl ein dänisches Gericht, vor allen Dingen aber das Oberlandesgericht Hamburg eine Entscheidung treffen können, ohne das Jugendamt, den Ergänzungspfleger oder die Kinder auch nur anzuhören. Im Ergebnis ist damit die Kindesentziehung gelungen.“

Sein Vorwurf geht in Richtung des Vaters: „Ich habe große Zweifel, dass es dem Vater angesichts seines jahrelangen obstruktiven Verhaltens wirklich um das Kindeswohl geht und er das Sorgerecht im Interesse der Kinder ausübt.“

Was bei all dem Drama also bleibt, ist die Befürchtung, dass das, was die Kinder wollen, für all die Erwachsenen, die über sie bestimmen, gar nicht das Wichtigste ist.