Im Sorgerechtsstreit um Kinder der Steakhausketten-Erbin Christina Block sind diese wieder in die Obhut ihres Vaters gegeben worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe am Freitag eine einstweilige Anordnung erlassen und darin die Mutter zur Herausgabe der Kinder an den Vater verpflichtet, erklärte ein Gerichtssprecher in Hamburg. Dem war den Angaben zufolge ein Antrag des Vaters vorausgegangen.
Der Entscheidung liege die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder derzeit am besten entspreche, teilte der Sprecher weiter mit. Das Gericht habe dabei berücksichtigt, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit fast zweieinhalb Jahren beim Vater hätten. Sie seien nach Angaben des Vaters „unter äußerst belastenden Umständen“ aus ihrem dortigen Umfeld gerissen worden.
Der Sender RTL berichtet am Samstagabend, dass die Kinder seit Samstag nicht mehr bei ihrem Vater sind, sondern in einer „neutralen Zwischenstation“ – einer dänischen Jugendeinrichtung.
Auf Fotos, die der Sender veröffentlichte, sind zwei Kinder und zwei Erwachsene am Eingang eines Hauses zu sehen. Es soll sich dabei laut RTL um eine Einrichtung handeln, in der Kinder und Jugendliche betreut werden, „die sexuellen oder gewalttätigen (physischen und/oder psychischen) Missbrauch erlebt haben“.
Kinder wurden in der Silvesternacht nach Deutschland gebracht
Die Kinder waren erst am Freitag in Hamburg in die Obhut des Vaters übergeben worden. Nähere Angaben machte der Sprecher mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder nicht.
In der Silvesternacht waren die Kinder nach Angaben der dänischen Polizei bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein in der Nähe der deutschen Grenze gewesen. Der Vater habe in einem Restaurant mit seinen Kindern ein Silvester-Feuerwerk angesehen, als er von unbekannten Tätern zu Boden gestoßen worden sei.
Danach wurden die beiden Kinder den Angaben der dänischen Polizei zufolge in ein Auto gezwungen. Die Täter fuhren schließlich mit zwei Autos und den Kindern davon. Beide Autos sollen deutsche Kennzeichen gehabt haben. Am Dienstag hatte ein Sprecher der Hamburger Polizei erklärt, es gebe „keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass eine Gefahr für die Kinder besteht“.
Ein Gericht in Dänemark entschied nach Angaben von Zeit Online vom Donnerstag, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden, hieß es. ■