Nehmen wir einmal an, dass es den Weihnachtsmann wirklich gibt und dass ein fliegender, von Rentieren gezogener Schlitten sein Firmenwagen ist und seine rote Montur und der große Sack für die Geschenke zur Berufsbekleidung zählen. Dann müsste ja auch dieser gutmütige alte Mann vom Nordpol Steuern zahlen. Natürlich gesetzt die Tatsache, dass der Nordpol zu deutschem Steuergebiet gehört. Das Team von WISO Steuer hat seine Ausgaben unter die Lupe genommen und aufgeschlüsselt, was der Weihnachtsmann bei seiner Steuererklärung alles absetzen kann.
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Die betrieblichen Ausgaben des Weihnachtsmannes
Material für Spielzeuge und Löhne für die Elfen sind Kosten, die der Weihnachtsmann bei seiner Steuererklärung berücksichtigen kann. Bei den Materialkosten für die Herstellung von Spielzeugen nutzt er nicht nur einfache Werkzeuge, sondern auch hochmoderne Maschinen, um effizient und kostensparend zu arbeiten. Die setzt Santa Claus als betriebliche Ausgaben ab.
Die Elfen, seine treuen Helfer, sind nicht nur fleißig, sondern auch in Sachen Geschenkverpackung und -verteilung geschult, was wiederum als Fortbildungskosten abgesetzt wird. Auch die Frachtkosten, einschließlich Versandgebühren und Verpackungsmaterial für den Transport vom Nordpol, werden in der Steuererklärung des Weihnachtsmannes angesetzt.
Von Rentierpflege bis Heizkosten am Nordpol

Der Weihnachtsmann achtet penibel auf jede Ausgabe. Sein Dienstschlitten, zusammen mit den Rentieren, stellt einen erheblichen Posten dar. Hier spart er durch Abschreibungen und Wartungskosten. Die Pflege der Rentiere, inklusive Futter und tierärztlicher Versorgung, wird akribisch überwacht. Die Instandhaltung seiner Werkstatt am Nordpol, einschließlich Heiz- und Beleuchtungskosten, macht ebenfalls einen erheblichen Steuererstattungsposten aus.
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Natürlich geht der Weihnachtsmann mit der Zeit und nutzt moderne Energielösungen, um die Heizkosten zu senken. Selbst kleinere Anschaffungen unter 800 Euro, wie neue Werkzeuge oder Büromaterial, werden sofort abgesetzt, um das Maximum aus der GWG-Grenze (Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter) herauszuholen.
Reisen, Fortbildung, Marketing
Der Weihnachtsmann ist natürlich ein Weltenbummler: Jede seiner Reisen im Dezember – sozusagen einmal um die Welt von Australien bis Hawaii – muss sorgfältig geplant werden, um Kosten zu sparen. Für jeden zurückgelegten Kilometer, immerhin rund 40.000 Kilometer direkter Weg um die Erde, kann er die 30-Cent-Pauschale für Dienstreisen ansetzen. Die Kommunikation mit seinem Wichtel- und Elfen-Team erfolgt komplett digital, wobei Santa Claus die Kosten für sein Diensthandy vollständig und gegebenenfalls auch das private Handy nach der 20/20-Regel ansetzt.
Und auch so ein Weihnachtsmann muss sich fortbilden, da geht es um die Verbesserungen seiner Qualifikationen in Schauspiel und Eventmanagement. Zudem sein ikonisches rotes Outfit! Das braucht Reinigung und Ausbesserungen, also wird es als Berufskleidung abgesetzt. Marketing- und Werbeaktionen, wie das Beantworten von Wunschzetteln, sind ebenso Teil seiner Ausgaben.
Damit ist bewiesen: Auch der Weihnachtsmann braucht die realen Herausforderungen der Steuerwelt nicht zu fürchten. Mit etwas Steuerwissen und einer Prise Weihnachtszauber meistert er die Prinzipien der deutschen Steuerbehörden. So bleibt er der fröhliche, weißbärtige Mann in Rot, den alle kennen und lieben, und wird kein Steuersünder ... ■