Jeden Tag gibt es Lebensmittelwarnungen in Deutschland, doch diese Meldung dürfte vor allem Eltern den Angstschweiß auf die Stirn treiben: In einem Müsli der Firma Kölln, das vor allem bei Kindern beliebt sein dürfte, könnten Fremdkörper enthalten sein, warnt das Unternehmen. Es droht Erstickungsgefahr! Die Warnung wurde am Mittwochnachmittag veröffentlicht, breitete sich rasant aus. Was betroffene Verbraucher jetzt tun sollten und Tipps für den Notfall.
Müsli-Firma warnt auf eigener Website vor dem Müsli
Das Unternehmen Kölln warnte auf der eigenen Website vor dem Müsli, das auch für die kleinsten Kunden gefährlich werden kann. „Aufgrund eines Fehlers in unserer Produktion kann es sein, dass sich in den Produkten ‚Kölln Zauberfleks Schoko (375g)‘ Fremdkörper befinden“, heißt es in einer Mitteilung. „Aus diesem Grund rufen wir die Produkte vorsorglich zurück.“ Um welche Fremdkörper es genau geht, teilt das Unternehmen nicht mit. Betroffen sei aber ausschließlich eine Charge mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum.
Konkret geht es um die Kölln Zauberfleks Schoko (375g) aus der Charge L6165 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027. Alle Angaben finden sich laut Mitteilung des Unternehmens auf der Unterseite der Verpackung. „Weitere Artikel des Sortiments sowie Kölln Zauberfleks Schoko mit anderen MHDs und Chargennummern sind von diesem Rückruf nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet“, heißt es.

Wer das Müsli, das aufgrund des kindlichen Designs mit der Maus und gezeichneten Blümchen vor allem unter Kindern viele Fans haben dürfte, gekauft hat, sollte es auf keinen Fall verzehren. Die Kunden können das betroffene Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben. „Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons vollständig erstattet“, schreibt das Unternehmen. Und entschuldigt sich bei den Kunden. „Wir bedauern diesen Vorfall außerordentlich.“
Portal gibt Tipps für den Müsli-Notfall
Auf dem Portal Lebensmittelwarnung, wo jeden Tag Rückrufe aus der Lebensmittelindustrie veröffentlicht werden, geht man mit der Warnung noch etwas weiter. „Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst“, heißt es dort.
Bei Verletzungen solle man sich sofort in ärztliche Behandlung begeben. Wer Fremdkörper in den Atemwegen oder in der Speiseröhre hat, solle die Ratschläge des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) berücksichtigen und den Notruf alarmieren, wenn es nötig ist.


