Neue EU-Linie

Schluss mit dem Sprach-Quatsch! Marmelade heißt jetzt wieder Marmelade

„Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ musste bei Erdbeere, Himbeere oder Aprikose auf dem Etikett stehen. Das hat nun ein Ende.

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Ob aus Erdbeeren oder Orange – der Aufstrich aufs Brot darf wieder bei allen Früchten Marmelade heißen.
Ob aus Erdbeeren oder Orange – der Aufstrich aufs Brot darf wieder bei allen Früchten Marmelade heißen.africa images / Imago

„Gib mir doch bitte mal die Marmelade rüber“ – am Frühstückstisch macht sich wohl kaum jemand Gedanken darüber, dass der Fruchtaufstrich so gar nicht heißen darf. Doch wer genau hinschaut, sieht auf den Gläsern aus dem Supermarkt „Fruchtaufstrich“, „fruchtiger Aufstrich“ oder „Konfitüre“ stehen. Doch damit ist bald Schluss! Ab Sommer 2026 darf endlich wieder „Marmelade“ aufs Etikett – und das auch bei Erdbeere & Co.

Wer sagt schon „Konfitürenbrot“?

Dann darf die Marmelade offiziell wieder so heißen, wie wir sie eh schon nennen. Die EU macht Schluss mit der kleinlichen Unterscheidung nach Früchten auf dem süßen Brotaufstrich. Der Begriff „Marmelade“ ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden. Darauf weist das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hin.

Marmelade-Verbot durch Frühstücksrichtlinie der EU

Aber wie kam es eigentlich zu der Wortklauberei? Warum das Marmelade-Verbot? Die EU hatte eine einheitliche, rechtlich klare Kennzeichnung im Blick. Die „Frühstücksrichtlinie“ erlaubte den Begriff im Handel nur für Produkte aus Zitrusfrüchten (zum Beispiel für Orangenmarmelade). Alle anderen Fruchtaufstriche mussten eben als „Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ verkauft werden. Ausnahmen gab es lediglich für die Direktvermarktung.

Mit der Änderung der Konfitüren-Verordnung ist nun das Wirrwarr vom Tisch. Nun dürfen alle fruchtigen Aufstriche als „Marmelade“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ ersetzt dann den Begriff „Marmelade“ bei Zitrusfrüchten.

Gut gefüllte Regale mit Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Marmeladen. Doch „Marmelade“ darf nur auf dem Etikett mit Gläsern mit Zitrusfrüchten stehen.
Gut gefüllte Regale mit Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Marmeladen. Doch „Marmelade“ darf nur auf dem Etikett mit Gläsern mit Zitrusfrüchten stehen.Jochen Tack / Imago

Die Briten holten sich die Marmelade zurück

Die Änderung wurde durch den Brexit angestoßen. Die britische Regierung hatte sich bereits vor fünf Jahren von der alten EU-Regelung verabschiedet und den Begriff „Marmelade“ für Fruchtaufstriche zurückgeholt. Inzwischen zog die EU nach. „Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wohl wenig“, so Gabriele Kaufmann vom BZfE. Aber der rechtlich korrekte Sprachgebrauch werde damit ein wenig alltagsnäher.

Mehr Mindestfruchtgehalt ab 14. Juni

Es gibt aber auch Neuerungen bei der Kennzeichnung: Bei Mischungen müssen künftig die Ursprungsländer, aus denen die verwendeten Früchte kommen, in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Der Mindestfruchtgehalt wird zudem von 350 auf 450 Gramm pro Kilo angehoben, bei der Bezeichnung „Extra“ von 450 auf 500 Gramm pro Kilo.

Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen alle ab diesem Zeitpunkt neu produzierten Aufstriche nach der neuen Regelung gekennzeichnet werden. Bis dahin hergestellte Bestände dürfen wie gehabt abverkauft werden.

Ist Ihnen aufgefallen, dass es im Supermarkt kaum noch Marmelade, sondern Fruchtaufstrich gibt? Benutzen Sie selbst das Wort „Konfitüre“? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com